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Vertragsstrafe

9 Februar 2014 No Comment

Die Versicherungsgesellschaft kann im Falle von unrichtigen Angaben im Versicherungsantrag eine Vertragsstrafe erheben. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, Veränderungen die einen Einfluss auf die Prämienhöhe haben, nicht an die Versicherung meldet.

So wird bei falschen Angaben und einer damit verbundenen zu günstigen Tarifklasse der zu zahlende Betrag nachträglich nachberechnet. Zusätzlich kann die Versicherung noch eine Vertragsstrafe erheben, die unter Umständen sehr hoch sein kann. Bei den meisten Versicherungen beträgt diese sowohl für falsche Angaben wie auch für nicht gemeldete Veränderungen eine volle Jahresprämie. Bei Kaskoversicherungen kann zusätzlich die Selbstbeteiligung erhöht werden, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person gefahren wurde, als dies im Versicherungsvertrag vereinbart ist. In welchen Fällen eine Vertragsstrafe erhoben wird und wie hoch diese ausfallen kann, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Der Versicherungsnehmer kann dies in den jeweiligen Versicherungsbedingungen einsehen. Näheres hierzu auch in unserem Blog: Folgen falscher Angaben in der Kfz Versicherung.

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