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Kfz Haftpflicht

Möchten Sie ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen, so müssen Sie hierfür in jedem Fall eine KFZ Haftpflichtversicherung abschließen. Bei einer Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Angebot an Tarifen ist entsprechend groß, sodass Sie vor dem Abschluss immer einen genauen Vergleich durchführen sollten.

Die abgedeckten Risiken der Kfz Haftpflichtversicherung

Für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeugs entstehen, ist neben dem Fahrer immer auch der Halter haftbar. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob diesen ein Verschulden trifft oder nicht. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie im Straßenverkehr einem Unfallopfer zugefügt haben. Somit wird sichergestellt, dass ein Geschädigter seine Ansprüche gegen den Fahrzeughalter durchsetzen kann.

Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Risiken ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Dazu wert die Haftpflicht gegen Sie gestellte, unberechtigte Ansprüche ab. Nicht abgedeckt sind dabei Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Für diese benötigen Sie eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung.

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Die Mindestdeckung bei der Haftpflichtversicherung

Sofern Sie beim Abschluss der Police keine besondere Deckungssumme vereinbaren, gilt bei einem Schaden immer die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Diese wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist im § 4 Absatz 1-2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) veröffentlicht.

Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt bei:

  • Personenschäden 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden 1,12 Millionen Euro
  • Reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Für Schäden, welche die genannten Beträge übersteigen, muss der Versicherungsnehmer selbst aufkommen. Auch wenn die Deckungssummen auf den ersten Blick recht hoch erscheinen, sollten Sie beim Abschluss der Police eine höhere Deckung vereinbaren. Die meisten Versicherungen bieten für einen geringen Aufpreis mittlerweile Deckungssummen von 50 oder gar 100 Millionen Euro an.

Berechnung der Versicherungsprämie

Die Höhe der Prämie ist bei der KFZ Haftpflichtversicherung von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig. Dabei nutzen die Assekuranzen verschiedene Risikomerkmale, anhand derer das zu erwartende Risiko eines Schadens ermittelt wird.

Zu den Risikofaktoren gehören unter anderem:

Natürlich ist der Beitrag auch von den im Versicherungsvertrag beinhalteten Leistungen abhängig. So müssen Sie bei besonders günstigen Tarifen oftmals gewisse Leistungseinbußen in Kauf nehmen. Zudem ist die Prämie auch von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. Gerade bei der KFZ Versicherung kommt es dabei zu sehr großen Unterschieden zwischen den einzelnen Anbietern. Prämienunterschiede von mehreren Hundert Euro sind dabei keine Seltenheit.

Wie erfolgt die Ersteinstufung?

Wenn Sie das erste Mal ein Fahrzeug auf Ihren Namen versichern, werden Sie automatisch in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Der Beitragssatz bewegt sich dabei zwischen 95 und 230 Prozent, je nachdem ob der Versicherer die alte oder die neue Rabattstaffel anwendet. Sollten Sie bereits seit mehr als drei Jahren im Besitz eines Führerscheins sein, profitieren Sie von der günstigeren SF-Klasse 1/2. Bei dieser liegt der Beitragssatz zwischen 75 und 140 Prozent.

Kündigungsmöglichkeiten der Haftpflichtversicherung

Bei Versicherungsverträgen der KFZ Versicherung handelt es sich immer um Jahresverträge. Bei den meisten Anbietern laufen diese immer bis zum 31. Dezember und können mit einer Frist von vier Wochen regulär gekündigt werden. Das bedeutet, die Kündigung muss bis spätestens zum 30. November bei Ihrer Versicherung vorliegen. Dazu ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Sonderkündigung möglich.

Gründe für eine Sonderkündigung sind:

  • Beitragserhöhung
  • Schadensregulierung
  • Fahrzeugwechsel

Für den Fall, dass Ihre Versicherung den Beitrag erhöht, können Sie den Vertrag vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen beenden. Zu beachten dabei ist, dass die Erhöhung nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist. Wenn Sie beispielsweise in eine neue Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, kann sich die Prämie verringern, obwohl die Versicherung den Grundbeitrag angehoben hat. Deshalb ist es ratsam immer auf den Vergleichsbeitrag zu achten, den die Assekuranzen auf jeder Beitragsrechnung angeben müssen.

Eine weitere Möglichkeit für eine vorzeitige Vertragsbeendigung gibt es nach einer durchgeführten Schadensregulierung. In diesem Fall besteht für beide Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es unerheblich ob die Versicherung den eingereichten Schaden komplett, teilweise oder gar nicht erstattet hat. Sie können den Vertrag hier ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Sollten Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden, hat die Versicherungsgesellschaft jedoch noch Anspruch auf die komplette Jahresprämie. Deshalb ist dies nur bedingt zu empfehlen.

Am einfachsten können Sie die Versicherung wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen. In diesem Fall ist keine besondere Kündigung erforderlich. Mit Abmeldung des bisherigen Wagens erlischt der Vertrag automatisch, wobei die Versicherung durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert wird.
Weitere Informationen: Gesetzeslage zur Kfz Haftpflichtversicherung


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