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Kündigung Autokredit

25 August 2014 No Comment

Wer sein Fahrzeug mit einem Kredit finanziert, kann diesen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen vorzeitig kündigen. Das empfiehlt sich, wenn ein Kreditnehmer unerwartet über das nötige Geld verfügt oder sich eine preiswerte Alternativfinanzierung ergibt. Doch auch Banken verfügen über ein Kündigungsrecht.

Das Recht auf Kreditkündigung

Bei Autokrediten handelt es sich um Ratenkredite, bei denen der Gesetzgeber das Recht auf die vorzeitige Rückzahlung einräumt. Dieses tritt nach drei Monaten Laufzeit in Kraft, ab da an kann der Kreditnehmer eine schriftliche Kündigung einreichen. Es besteht eine Kündigungsfrist von weiteren drei Monaten. Danach muss die Rückzahlung der verbleibenden Kreditsumme in einem Betrag erfolgen. Wer nur eine Teilsumme leisten kann, sollte den Weg der Sondertilgung wählen.

Diese Kosten entstehen

Der Vorteil einer Kreditkündigung besteht darin, dass die Bank die noch anfallenden Zinsen nicht berechnet. Kreditnehmer müssen allein die Restschuld bezahlen. Kosten fallen dennoch an: Geldhäuser können eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die bis zu drei Prozent der Kreditsumme betragen kann. Bei einem Betrag von 20 000 Euro wären das immerhin bis zu 600 Euro. Vor dem Abschluss eines Autokredits sollten Fahrzeugkäufer diesen Punkt in den Vertragsbedingungen studieren.

Die Ablösung durch eine günstigere Finanzierung

Wer das Geld direkt überweisen kann, wird in den meisten Fällen von einer Kündigung profitieren. Vor allem in der frühen oder in der mittleren Phase einer Laufzeit dürften die eingesparten Zinsen die Kosten für die Bearbeitung deutlich übersteigen. Doch vielfach lohnt es sich auch, einen bisher bestehenden Kredit durch einen anderen zu ersetzen. Treffen Kreditnehmer am Markt auf ein besseres Angebot, sollten sie die Zinsvorteile in das Verhältnis zur anfallenden Bearbeitungsgebühr setzen. Der Kreditmarkt befindet sich in steter Bewegung, vorteilhafte Zinskonditionen können sich immer ergeben. Zudem hängen die Zinssätze der Autokredite stark von der Europäischen Zentralbank ab. Senkt diese die Leitzinsen, folgen die Kreditinstitute sofort oder mit etwas Verzögerung. Kreditnehmer sollten dann unbedingt nach Finanzierungen recherchieren.

Kündigung durch die Bank

Auch das Kreditinstitut besitzt ein Kündigungsrecht. Im Gegensatz zum Kreditnehmer kann es dies aber nur eingeschränkt wahrnehmen. Das trifft dann zu, wenn eine Bank für zwei Raten nacheinander eine schriftliche Mahnung ausstellt. Nach dem Kündigungsschreiben hat der Kreditnehmer drei Monate Zeit, um die Restsumme zu begleichen.

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