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Kfz Versicherung: Das sollten Sie beachten

Eine Autoversicherung braucht jeder. Entsprechend groß ist das Angebot an verschiedenen Tarifen. Dabei gibt es je nach Tarifvariante Preisunterschiede von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Wenn Sie noch eine Kfz-Versicherung für ein neues Fahrzeug suchen oder einen Versicherungswechsel zu einem günstigeren Anbieter anstreben sollten Sie immer einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen. Aufgrund des großen Wettbewerbs gibt es für nahezu jedes Fahrzeug eine günstige Police.

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Arten der Kfz-Versicherung

Bei der Entscheidung für eine Autoversicherung können Sie grundsätzlich unter den der Varianten:

wählen. Die Kfz-Haftpflicht ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss bei der Zulassung eines Fahrzeugs nachgewiesen werden. Die Versicherung übernimmt Schäden, welche Sie dritten Verkehrsteilnehmern zufügen. Zudem wert die Versicherung unberechtigt gestellte Schadensersatzansprüche ab. Schäden am eigenen Fahrzeug werden durch die Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Für Fahrzeuge die noch einen gewissen Wert besitzen sollten Sie deshalb in jedem Fall zusätzlich noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Leistungen der Teil- und Vollkasko

Die Teilkasko kommt für Schäden auf, welche durch äußere Einflüsse entstehen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Brand oder Explosion
  • Überschwemmung
  • Hagel oder Sturm
  • Diebstahl
  • Unfälle mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Marderbiss

Die genauen Leistungen können je nach Versicherer voneinander abweichen. So leisten beispielsweise nicht alle Anbieter für die durch Marderbisse entstandenen Folgeschäden. Bei einigen Tarifen übernimmt die Versicherung auch Schäden, die durch Zusammenstößen mit Haus- oder Weidetieren entstanden sind.

Die Vollkasko beinhaltet grundsätzliche alle in einer Teilkasko enthaltenen Leistungen. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz auch für Schäden aufgrund:

  • Selbst verschuldeter Unfälle
  • Vandalismus

Experten raten, für Fahrzeuge mit einem Alter von weniger als 4 Jahren immer eine Vollkasko abzuschließen. Bei geleasten oder finanzierten Wagen ist dies zumeist sogar obligatorisch.

Vollkasko kann günstiger sein

Aufgrund des umfangreicheren Schutzes liegt die Prämie für eine Vollkaskoversicherung in aller Regel um einiges höher. Allerdings wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt bei der Teilkaskoversicherung nicht berücksichtigt. Sie müssen also stets 100 Prozent der Grundprämie bezahlen. Dagegen erhalte Sie bei der Vollkaskoversicherung die vollen Rabatte angerechnet. Sofern Sie im Besitze eines hohen Schadenfreiheitsrabatts sind kann es deshalb vorkommen, dass der Abschluss einer Vollkaskoversicherung günstiger ist.

Dazu kommt, dass die verschiedenen Fahrzeugmodelle in der Teil- und Vollkaskoversicherung unterschiedlichen Typklassen zugeordnet werden. Vor allem bei sehr hochwertigen und leistungsstarken Fahrzeugen kann es vorkommen, dass diese für die Teilkasko in eine hohe und für die Vollkasko in eine niedrigere Typklasse eingestuft werden. Dies liegt an dem in der Regel höheren Diebstahlsrisiko, welches nur bei Teilkaskoversicherung berücksichtigt wird. Dazu kommt, dass nur wenige Fahranfänger solche Fahrzeuge fahren, was zu geringeren Unfallzahlen führt.

Spartipps für die Kfz-Versicherung

Welche Prämie Sie für Ihre Autoversicherung bezahlen müssen hängt insbesondere davon ab, wie der Versicherer Ihr individuelles Schadensrisiko einschätzt. Zur Erstellung eines Risikoprofils fragen die Autoversicherungen bei Vertragsschluss zahlreiche Informationen ab. Mit den folgenden Tipps können Sie den Beitrag günstiger gestalten und so ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten.

Die richtige Selbstbeteiligung wählen

Für den Fall, dass Sie kleinere Schäden selbst übernehmen, gewähren die Versicherungen einen Rabatt auf die Prämie. Experten empfehlen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro für die Teil- und 300 Euro für die Vollkaskoversicherung. Für diese Kombination erhalten Sie einen Preisnachlass von durchschnittlich 27 Prozent auf die Prämie. Bei höheren Selbstbehalten steigen die Rabatte nur noch geringfügig an, sodass sich diese eher nicht lohnen.

Die jährliche Fahrleistung nicht zu hoch einschätzen

Viele Autofahrer sind der irrtümlichen Meinung, dass eine hohe Kilometerleistung von den Versicherern positiv bewertet wird. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Je längere Strecken Sie pro Jahr zurücklegen desto höher ist das Risiko, dass es irgendwann zu einem Unfall kommt. Falls Sie pro Jahr etwa 9.000 Kilometer zurücklegen, zahlen Sie im Schnitt eine um 5 Prozent höhere Prämie als Autofahrer, die nur 6.000 Kilometer jährlich zurücklegen. Bei 15.000 Kilometer im beträgt der Aufschlag im Verhältnis zu 6.000 Kilometern schon staatliche 25 Prozent und bei 25.000 Kilometern sogar 40 Prozent. Deshalb sollten Sie die jährliche Kilometerleistung zunächst eher konservativ einschätzen. Sollten sich später herausstellen, dass Sie doch mehr Kilometer zurücklegen, müssen Sie dies der Versicherung in jedem Falle mitteilen.

Fahrerkreis eher klein halten

Der Ehe- bzw. Lebenspartner ist in der Regel ohne Mehrkosten mitversichert. Ansonsten gilt, je mehr Fahrer den Wagen nutzen desto teurer wird auch die Autoversicherung. Dies gilt zumindest für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung. Auf die Teilkasko hat die Fahrerzahl dagegen keinen besonderen Einfluss. Besonders teuer wird es, wenn zum Fahrerkreis auch Fahranfänger gehören. Dies bedeutet für die Versicherer ein deutlich höheres Schadensrisiko. Für einen Jugendlichen unter 19 Jahren muss mit einem Beitragsaufschlag von bis zu 40 Prozent gerechnet werden. Schließen sie die Autoversicherung für einen unbestimmten Fahrerkreis ab liegt der Aufschlag gar bei bis zu 60 Prozent. Im Gegenzug erhalten Sie Rabatte, wenn der versicherte Wagen ausschließlich von Ihnen genutzt wird.

Sparen mit einer Werkstattbindung

Falls Sie sich verpflichten Ihren Wagen nach einem Schaden in einer Partnerwerkstatt reparieren zu lassen erhalten Sie hierfür Rabatte zwischen 10 und 20 Prozent. Bei Neufahrzeugen mit Garantie sollten Sie darauf achten, dass die jeweilige Werkstatt ausschließlich originale Ersatzteile verwendet. Ansonsten gefährden Sie die gewährte Herstellergarantie. Ist Ihr Fahrzeug beispielsweise durch eine Autobank fremdfinanziert kommt eine Werkstattbindung in der Regel nicht in Betracht. Banken und Leasinggeber legen in ihren Vertragsbedingungen zumeist fest, dass Reparaturen nur in Partnerwerkstätten des Herstellers durchgeführt werden dürfen.

Das Auto möglichst sicher parken

Falls Sie Ihren Wagen nachts in einer Garage bzw. unter einem Carport abstellen sinkt das Schadensrisiko und damit verbunden auch die Versicherungsprämie. Die Versicherer bieten je nach Abstellort abgestufte Rabatte an. Am sichersten ist das Abstellen in einer abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage. Nur geringfügig teurer wird es, wenn Sie den Wagen in einer Sammelgarage oder einem Carport abstellen. Befindet sich der Abstellort auf der Straße oder im Freien fällt der Preisunterschied schon etwas deutlicher aus.

Bereits vor dem Autokauf die Versicherungen vergleichen

Falls Sie sich ein neues Auto zulegen möchten, sollten Sie bereits vor ab auf mögliche Aufschläge und Rabatte achten. Die Versicherer halten sich bei der Einstufung der Fahrzeuge an das vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft herausgegebenen Typklassenverzeichnis. Je nach Modell kann es zu deutlichen Preisunterschieden bei der Autoversicherung kommen. Zum einen gibt es großen Unterschiede was den Fahrzeugwert betrifft und zum anderen ist das Schadensrisiko je nach Modell unterschiedlich hoch.

Mit einem Rabattschutz den Schadenfreiheitsrabatt sichern

Die meisten Versicherungen bieten zu ihren Tarifen einen sogenannten Rabattschutz an. Voraussetzung hierfür ist in der Regel mindestens eine Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse 4. Mit einem Rabattschutz werden Sie nach einem Schaden in der SF-Klasse nicht zurückgestuft. Je nach gewähltem Versicherer ist eine unterschiedliche Zahl von Unfällen pro Jahr abgesichert. Durch den Rabattschutz erhöht sich die Prämie um etwa 15 Prozent. Dagegen müssen Sie nach einer Rückstufung mit Beitragsaufschlägen von durchschnittlich 33 Prozent rechnen. Somit macht sich der Rabattschutz schon bei einem Schaden mehr als bezahlt.

Eine jährliche Zahlweise wählen

Nach Möglichkeit sollten Sie die Versicherungsprämie immer jährlich zahlen. Dies ist deutlich günstiger als eine halbjährliche oder quartalsweise Zahlweise. Besonders teuer wird es, wenn Sie die den Beitrag monatlich an die Versicherung zahlen. Bei einer halbjährlichen Zahlung wird ein Beitragsaufschlag von etwa 3 Prozent erhoben. Zahlen Sie vierteljährlich steigt die Prämie um etwa 13 Prozent.

Als Fahranfänger über die Eltern versichern

Falls Sie erst frisch den Führerschein erworben haben, werden Sie in der relativ teuren Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft, was einen entsprechend hohen Beitrag bedeutet. Deshalb sollten Sie in jedem Falle prüfen, inwieweit sich eine Mitversicherung bei den Eltern lohnen würde. Am besten ermitteln Sie mit einem Kfz Versicherungsvergleich wie hoch die Prämie für eine Erstwagenversicherung ausfallen würde. Vergleichen Sie dieses dann mit dem Angebot für eine Zweitwagenversicherung bei Ihren Eltern. In diesem ist zwar zumeist ein Zuschlag für Fahranfänger enthalten, dennoch fällt die Versicherung als Zweitwagen in den meisten Fällen deutlich günstiger aus. Allerdings hat diese Variante auch einen gewissen Nachteil. So können Sie in der Zeit der Zweitwagenversicherung keine eigenen Schadenfreiheitsrabatte sammeln. Aus diesem Grund sollten Sie nach drei Jahren das Fahrzeug auf sich selbst anmelden.

Was Sie bei der Autoversicherung noch beachten sollten

Der Preis ist bei einem Kfz Versicherungsvergleich natürlich ein wichtiges Kriterium. Dennoch sollten Sie sich nie ausschließlich wegen des günstigen Beitrags für einen Versicherer entscheiden. Achten Sie immer auch auf die in einem Tarif beinhalteten Leistungen. Gerade bei besonders günstigen Angeboten gibt es teilweise deutliche Einschränkungen.

Wählen Sie die höchste Deckungssumme

Wie bereits erwähnt, ist die Kfz-Haftpflicht in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt immer die gesetzliche Mindestdeckung. Diese beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen, für Sachschäden 1,12 Millionen und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Dies hört sich zwar auf den ersten Blick nach viel an, reicht jedoch bei besonders schweren Unfällen nicht immer zur kompletten Schadensdeckung aus. In diesem Fall müssten Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Die meisten Versicherer bieten schon für einen geringen Aufpreis Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für alle Schäden an. Um sich ausreichend abzusichern sollten Sie sich immer für die höchstmögliche Deckungssumme entscheiden.

Versicherung sollte auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen

Kommt es zu einem Kaskoschaden, erhalten Sie bei grober Fahrlässigkeit nicht den gesamten Schaden von ihrer Versicherung ersetzt. Als grob fahrlässig gilt bereits das Überfahren einer roten Ampel oder zu dichtes Auffahren auf dem Vordermann. In diesem Fall darf der Versicherer bis zu 50 Prozent der Schadenssumme abziehen. Achten Sie deshalb immer darauf, dass die gewählte Versicherung in ihren Vertragsbedingungen auf die “Einrede bei grober Fahrlässigkeit” verzichtet. So können Sie sicher sein, dass unabhängig von der Ursache immer der komplette Schaden von der Versicherung übernommen wird.

Kfz-Versicherung kündigen: So wechseln Sie richtig

Für einen Kfz Versicherungswechsel kann es verschiedene Gründe geben. Vielleicht waren Sie mit der Schadensregulierung oder dem Service des Versicherers unzufrieden oder Sie möchten ganz einfach zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Vor einem Wechsel müssen Sie zunächst ihren aktuellen Vertrag kündigen. Hierbei müssen gewisse Fristen eingehalten werden. Die meisten Autoversicherungen enden zu 31.12. des Jahres. Eine Kündigung muss dann bis spätestens zum 30.11 beim Versicherer vorliegen. Neben einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit können Sie den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen auch vorzeitig beenden.

Neuzulassung oder Fahrzeugwechsel

Sobald einen Wechsel des Fahrzeugs vornehmen können Sie für den neuen Wagen auch direkt die Autoversicherung wechseln. Hierzu ist keine separate Kündigung erforderlich. Der Versicherer wird durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs informiert.

Nach einem Schadensfall

Wurde ein Schaden abgewickelt, können Sie die Police innerhalb von 4 Wochen kündigen. Dabei ist unerheblich ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht übernommen hat. Im Gegensatz zu früheren Jahren darf der Versicherer nach der Kündigung nicht mehr die komplette Jahresprämie berechnen.

Bei einer Beitragserhöhung

Führt der Versicherer eine Beitragserhöhung durch, ohne gleichzeitig auch die Leistungen anzupassen, ergibt sich daraus ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Senden Sie das Kündigungsschreiben nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein. Auf diese Weise können Sie den rechtzeitigen Eingang der Kündigung jederzeit nachweisen. Achten Sie zudem darauf, dass alle wichtigen Daten wie Versicherungsnummer, Name, Anschrift im Schreiben enthalten und dies eigenhändig unterschrieben ist.

Weitere Tipps im Ratgeberteil

Weitere interessante Tipps finden Sie in unserem Ratgeberteil zur Kfz-Versicherung.

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