Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Mit der Vollkaskoversicherung kann man sich im Bereich der Autoversicherung auf die bestmögliche Art und Weise gegen Schäden bzw. deren Kosten schützen, die am eigenen Fahrzeug entstehen könnten. Dennoch stehen viele Kfz-Halter oftmals vor der Frage, ob es die relativ teure Vollkaskoversicherung sein „muss“ oder ob nicht auch die preiswertere Teilkaskoversicherung ausreichen würde. In den meisten Fällen wird diese Entscheidung vom Wert des Fahrzeuges abhängig gemacht.
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Welche Schäden sind versichert und worin besteht der Unterschied zur Teilkasko?
Der Schutz der Vollkaskoversicherung ist umfangreicher als der Schutz der Teilkaskoversicherung. Doch welche Schadenursachen sind im Detail versichert und worin besteht der Unterschied zwischen der Vollkasko- und der Teilkaskoversicherung? Die folgenden möglichen Schadensursachen sind sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkaskoversicherung versichert:
- Überschwemmung
- Feuer
- Blitzeinschlag
- Hagel
- Sturm
- Einbruch
- Diebstahl
- Kollision mit Haarwild
- Marderbiss
Darüber hinaus gibt es noch weitere Schadensursachen, welche jedoch lediglich über die Vollkasko versicherbar sind. Hier ist zum Beispiel die Situation zu nennen, dass der Versicherte einen Unfall selbst verschuldet hat und einen Schaden auch am eigenen Fahrzeug verursacht. Dieser würde dann, sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt, von der Vollkaskoversicherung übernommen. Ferner werden auch Schäden durch Vandalismus erstattet, wenn das Auto also ohne Einbruch oder Diebstahl mutwillig beschädigt wird. Sollte man die Person, welche einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht hat nicht ermitteln können oder handelt es sich dabei um Kinder die nicht haftbar gemacht werden können, zahlt in diesem Fall ebenfalls die Vollkasko.
Wie hoch sind die zu zahlenden Versicherungsprämien?
Im Rahmen der Vollkaskoversicherung bestehen mehrere Möglichkeiten, wie man die zu zahlende Versicherungsprämie reduzieren kann. Zunächst basiert die Höhe der Prämie vor allem auf der Typ- und Regionalklasse des Fahrzeuges, sowie auch dem Alter des Versicherten. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie ebenso reduzieren wie in hohem Maße durch eine gute Schadenfreiheitsklasse. Fährt man zum Beispiel 25 Jahre oder mehr unfallfrei, muss man in der Regel nur noch 25 – 30 Prozent vom „Basisbeitrag“ zahlen. Auch durch die Tatsache, dass das Fahrzeug in einer Garage untergestellt ist und nur wenige Personen das Fahrzeug benutzten lässt sich der Beitrag oftmals etwas reduzieren.
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