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Unwetterschäden am Auto sind nicht immer versichert

19 August 2014 No Comment

Gerade in der letzten Zeit ist es für deutsche Verhältnisse zu ungewöhnlich starken Unwettern gekommen. Starkregenfälle, Hagel, Sturmböen und Gewitter haben bereits Schäden in Millionenhöhe verursacht. Viele Autos wurden durch umgestürzte Bäume und große Hagelkörner erheblich beschädigt. In der Regel wird der Unwetterschaden am PKW durch die Kaskoversicherung geregelt. Aber die Tücke liegt oft im Detail.

Sturmschäden werden nicht immer übernommen

Wenn Deutschland wieder von Unwettern heimgesucht wird bangen die Autofahrer um ihre Fahrzeuge. Sturm, Hagel und Blitz können im schlimmsten Fall bei einem Auto einen Totalschaden verursachen. In vielen Fällen erfolgt die Schadensregulierung durch die Teil-oder Vollkaskoversicherung. Jedoch trägt eine Teilkaskoversicherung unter Umständen nicht alle unwetterbedingten Reparaturen am Auto. So werden die Reparaturkosten für Schäden die ein vom Sturm entwurzelter Baum verursacht hat erst dann von der Teilkaskoversicherung übernommen, wenn nachweislich ein Sturm der Windstärke 8 geherrscht hat. Daher empfiehlt es sich seiner Schadensmeldung einen schriftlichen Nachweis vom deutschen Wetteramt beizulegen. Ein solcher Nachweis kann bequem über das Internet beantragt werden.

Keine Schadensregulierung bei Fahrlässigkeit

Auch Wasserschäden werden durch die jeweilige Kfz-Versicherung getragen, wenn zum Beispiel das Fahrzeug in einer Tiefgarage durch einströmendes Wasser beschädigt wird. Auch wenn der Autofahrer vom Starkregen überrascht wird und das Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abstellen kann, tritt die Kaskoversicherung ein. Anders verhält es sich wenn das Auto grob fahrlässig durch eine offensichtlich überschwemmte Straße gefahren wird und dadurch ein Schaden am Auto verursacht wird. Hier werden die Kosten der Schadensregulierung von dem Versicherungsgeber nicht übernommen. Bei einer Teilkaskoversicherung bleibt der Fahrzeughalter auf den Reparaturkosten sitzen. In solchen Fällen gilt nach dem ADAC die Faustregel : “Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, muss man den Schaden selbst bezahlen.”

Was ist zu tun beim Unwetterschaden

Aufgrund der aktuellem Wettersituation sollte im Falle eines Unwetterschadens am Auto zunächst die Versicherungsgesellschaft umgehend vom Schaden unterrichtet werden. Auf keinen Fall darf das Auto schon vor der Schadensmeldung repariert werden, denn der Versicherung muss die Möglichkeit eingeräumt werden den Schaden zu begutachten. Das Bestellen eines eigenen Sachverständigen ist bei Unwetterschäden generell nicht erlaubt. Um spätere Streitigkeiten mit dem Gutachter zu vermeiden ist es ratsam kurz nach dem Schadenseintritt Fotos vom den Schäden zu machen. Zudem ist zu beachten, dass den Fahrzeughalter bis zum Zeitpunkt der Schadensbegutachtung die Schadensminderungspflicht trifft. Somit hat der Eigentümer die Pflicht weitere Schäden am Auto aktiv zu verhindern. Hat also ein Ast aufgrund des Sturmes die Frontscheibe durchschlagen, muss das Loch durch eine Folie abgedeckt werden, um eventuell eindringenden Regen abzuhalten.

Unwetterschäden während des Urlaubs

Problematisch wird es, wenn der Unwetterschaden während des Urlaubs eintritt. In diesem Fall sollten Freunde, Verwandte oder Nachbarn um Mitwirkung gebeten werden, die dann den Schaden bei der Versicherung melden, dokumentieren und fotografieren. Zudem sollte der Fahrzeughalter auch vom Urlaubsort aus telefonisch oder per E-Mail mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen. Eine gute Kfz-Versicherungsgesellschaft wird dann wissen was zu tun ist. Wer noch eine Kfz-Versicherung sucht, sollte sich durch den kostenlosen Vergleich auf unserer Webseite alle notwendigen Informationen holen.

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