Autoversicherung Rechner
Egal ob Sie ein Kraftfahrzeug neu anmelden möchten und noch eine günstige Autoversicherung suchen oder Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, mit unserem kostenlosen Autoversicherung Rechner finden Sie in wenigen Minuten Ihr passendes Angebot. Vergleichen Sie jetzt mehr als 300 Tarife und schließen Sie die Police anschließend direkt online ab.
Zum TÜV geprüften Vergleichsrechner
Ihre Vorteile im Überblick:
- Vergleich von mehr als 300 Tarifen
- Bis zu 850 Euro pro Jahr sparen
- Direkter Online-Abschluss möglich
- Alle Tarifmerkmale und mögliche Rabatte werden berücksichtigt
- Deckungsbestätigung-Sofort-Service
In kaum einem anderen Bereich gibt es so hohe Preisunterschiede wie bei der Kfz-Versicherung. So zeigen beispielsweise die Testergebnisse der Stiftung Warentest immer wieder, dass Autofahrer bei einem Wechsel teilweise mehr als 1.000 Euro pro Jahr einsparen können. Dies gilt besonders für Fahranfänger, bei denen die Versicherungsprämie besonders hoch ausfällt. Aber auch wer bereits seit mehreren Jahren unfallfrei unterwegs ist, kann durch einen Wechsel sparen. Denn die möglichen Rabatte weichen je nach Versicherer teilweise erheblich voneinander ab. Auch wenn es keinen konkreten Anlass ist es sinnvoll, mindestens einmal jährlich die angebotenen Tarife miteinander zu vergleichen. Die Preise verändern sich ständig und ein Anbieter, der im vergangenen Jahr noch sehr günstig war, kann mittlerweile zu den teureren gehören.
In wenigen Schritten zu einer günstigen Kfz-Versicherung:
- Fahrzeugdaten eingeben
- Persönliche Daten eingeben
- Angebote vergleichen
- Neue Police online abschließen
Durch einen Wechsel des Anbieters können Sie mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Achten Sie dabei jedoch auf die in den jeweiligen Tarifen angebotenen Leistungen. So können Sie schnell das Angebot finden, dass von Preis und Leistung Ihrem persönlichen Bedarf entspricht.
Einige Assekuranzen bieten Tarife mit einer Werkstattbindung an. Durch diese können Sie je nach Anbieter bis zu 20 Prozent der Prämie für eine Kaskoversicherung einsparen. Allerdings dürfen Sie einen Schaden dann ausschließlich in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen. Bei der Versicherung eines Neuwagens sollten Sie auf eine ausreichende Neuwertentschädigung achten. Auch hier gibt es große Unterschiede. Während einige Versicherer bei einem Diebstahl oder Totalschaden in den ersten 24 Monaten den kompletten Neuwert ersetzen beträgt dieser Zeitraum bei anderen lediglich 6 Monate. Dies gilt auch, was eine mögliche Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Fahrzeuge betrifft.
Ausreichende Deckungssumme wählen
Zu den wichtigsten Faktoren bei einer Autoversicherung gehört eine ausreichend hohe Deckungssumme. Gerade bei größeren Unfällen mit Personenschaden kann es vorkommen, dass die vom Gesetzgeber vorgesehene Mindestdeckung zur Schadensregulierung nicht ausreicht. In diesem Fall müssten Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen, was schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann. Entscheiden Sie sich deshalb am besten für einen Tarif, der eine Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsieht. Die Preisunterschiede sind in der Regel nur sehr gering.
Grob fahrlässig verursachte Unfälle mitversichern
Wenn Sie aufgrund grob fahrlässigen Handelns einen Unfall verursachen, kann die Kaskoversicherung die Schadensregulierung teilweise ablehnen. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise zu dichtes Auffahren oder das Überfahren eine roten Ampel bzw. eines Stoppschildes. In diesen Fällen würde die Kfz-Versicherung nur 50 Prozent des Schadens erstatten. Es gibt jedoch auch Versicherer, die in ihren Vertragsbedingungen auf die “Einrede bei grober Fahrlässigkeit” verzichten. So können Sie sicherstellen, dass Sie nach einem Schaden nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben.
Selbstbeteiligung bei der Auswahl beachten
Bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung lohnt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Eine gängige Variante ist ein Selbstbehalt von 150 Euro bei der Teilkasko und 300 Euro bei der Vollkasko. Dies ermöglicht eine Einsparung von rund 20 Prozent. Höhere Selbstbeteiligungen empfehlen sich zumeist nicht, da die Ersparnis im Verhältnis nur unwesentlich höher ist. Der Versicherer leistet dann nur, wenn die Schadenshöhe über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinausgeht.
Der Autoversicherung Rechner berücksichtigt die neuen SF-Klassen
Bei verschiedenen Versicherern gilt bereits seit einiger Zeit ein System mit neuen Schadenfreiheitsklassen. Generell gilt, dass die Autoversicherung günstiger wird, je länger Sie bereits unfallfrei unterwegs sind. Dies ergibt sich aus der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse. Für jedes Jahr in dem Sie keinen Schaden über die Versicherung regulieren lassen werden Sie in eine höhere SF-Klasse eingestuft. Umgekehrt können Sie nach einem Schaden gleich um mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft werden.
Das alte System sah insgesamt 25 SF-Klassen vor. In der höchsten Klasse gilt dabei ein Beitragssatz von 30 Prozent. Beim neuen System gibt es 35 SF-Klassen sodass Sie im besten Fall nur noch 20 Prozent der Grundprämie bezahlen müssen. Dazu profitieren Sie als Fahranfänger beim neuen System ebenfalls von geringeren Beitragssätzen. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch auch einen günstigeren Beitrag. Entscheidend ist immer die Höhe der Grundprämie. Fällt diese bei einem Versicherer deutlich höher aus, kann auch der zu zahlende Beitrag trotz geringerem Beitragssatz höher sein.
Kfz-Versicherung richtig wechseln
Wenn Sie mithilfe unseres Versicherungsrechners den passenden Tarif gefunden haben können Sie die gewünschte Police zumeist direkt online abschließen. Die Kündigung des bestehenden Vertrags ist immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei den meisten Versicherern muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November vorliegen. In einigen Fällen gilt jedoch auch eine abweichende Laufzeit. Sie finden die entsprechenden Angaben in Ihrer Versicherungspolice. Geben Sie im Kündigungsschreiben die Nummer der Police an und unterschreiben Sie diese eigenhändig. Zur Sicherheit sollten Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung senden. So können Sie den rechtzeitigen Eingang jederzeit nachweisen.
In bestimmten Fällen wie einer Beitragserhöhung können Sie den Vertrag auch außerordentlich kündigen. Dies ist immer innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung möglich. Erhalten Sie die Mitteilung beispielsweise erst Mitte Dezember zugestellt können Sie den Vertrag noch im Januar rückwirkend zum Jahreswechsel beenden. Darüber hinaus können Sie die Autoversicherung auch nach einem regulierten Schadensfall kündigen und anschließend zu einem neuen Anbieter wechseln. Auch hier gilt eine Frist von vier Wochen nach Beendigung der Schadensbearbeitung. Ob die Versicherung den Schaden übernommen oder eine Regulierung abgelehnt hat, spielt dabei keine Rolle.
Am einfachsten ist der Versicherungswechsel bei einem Wechsel des Fahrzeugs. In diesem Fall endet der Vertrag automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Für den neuen Wagen kann dann direkt auch eine neue Police abgeschlossen werden.