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Neuwertentschädigung

8 September 2013 No Comment

Es war bislang die größte Problematik, vor die jeder KFZ-Besitzer gestellt wurde, wenn er einen Neuwagen oder einen sogenannten jungen Gebrauchten erworben hatte: Der Wertverlust bei Inbetriebnahme. Obgleich eine gute KFZ-Versicherung sicherlich zu den wichtigsten Grundlagen beim Erwerb eines PKWs gehört hat, ist dieser Punkt von den Versicherern nicht immer abgedeckt, die finanziellen Folgen für den KFZ-Besitzer sind bei einem Unfall ggf. enorm. Grund hierfür ist die besagte Deckungslücke, die jedoch per Tarifoption “Neupreisentschädigung” geschlossen werden kann. Von einer Neuwertentschädigung könnten Neuwagenfahrer profitieren, so sie denn bei Vertragsabschluss daran denken.

Großes Verlustpotential!

Als Autobesitzer sollte man sich stets vor Augen führen, dass gerade Neuwagen oder jüngere Gebraucht-PKWs in den ersten zwei Jahren nach der Zulassung das höchste Verlustpotential haben. Statistisch gesehen verlieren alle Kraftfahrzeuge, jeweilig unterschiedlich nach Art und Modell, immerhin zwischen 35 und 45 Prozent des Anschaffungswerts. Ein Umstand, der letztlich für Autobesitzer leidig ist – jedoch nicht neu. Dieses ist indes für den Besitzer auch nicht weiter tragisch, solange es zu keinem Schadenfall kommt. Sollte es dennoch zu einem Schadenfall kommen, ersetzen die Versicherungen bei Standardtarifen jedoch lediglich den reinen Wiederbeschaffungswert des PKWs, das wiederum bedeutet ein großes Verlustpotential für den Autobesitzer.

Als Faustregel gilt hierbei bedauerlicherweise der Umstand, dass ein neuwertiges Fahrzeug automatisch mit höherem Verlust verbunden ist, wenn es denn zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommen sollte. Dieses ist indes schon bei Mittelklassefahrzeugen der Fall. Nicht selten decken die Versicherungsbeträge dabei nicht einmal die Finanzierungsrestsumme ab, sodass sich mitunter sehr schnell Versorgungslücken von 10.000 Euro oder mehr ergeben können. Ein Risiko, welches sich jetzt jedoch mit entsprechenden Tarifzusätzen eindämmen lässt.

Tarifzusatz Neuwertentschädigung als zusätzliche Absicherung

Wer sich gerade einen neuwertigen Wagen zugelegt hat, sollte aus diesem Grund darüber nachdenken, bei seiner KFZ-Versicherung den Tarifzusatz “Neuwert-” oder “Neupreisentschädigung” mit aufzunehmen. Mit diesem Zusatz wird die Versicherung in die Pflicht genommen, im Schadensfall den Fahrzeugneupreis zu ersetzen. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass dieser Tarifzusatz an gewisse Bedingungen geknüpft ist. Zum einen muss der Schadenfall in einem Zeitraum von sechs bis 24 Monaten nach der Erstzulassung eingetreten sein und zum anderen müssen die geschätzten Reparaturkosten bei einer Fachwerkstatt im Minimum 80 Prozent des Neuwagenpreises erreichen oder diesen Prozentsatz übersteigen. Weiterhin ist es eine Grundvoraussetzung, dass der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter ein und dieselbe Person darstellt, da im anderen Fall die Versicherung von ihrer Eintrittspflicht entbunden ist. Gerade für Fahranfänger stellt diese Neuwertentschädigung eine zusätzliche Sicherheit dar, um im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens keine finanziellen Einbußen zu verbuchen.

Bei Finanzierungen: Versorgungslücke schließen

In der Regel ist es bei jüngeren Verkehrsteilnehmern der Fall, dass diese ihr KFZ über einen Autokredit finanzieren müssen. Mit der Neuwertentschädigung wird das Risiko einer Versorgungslücke im Fall des Falles deutlich minimiert. Es ist allerdings wichtig zu verstehen, dass selbst bei einer Vollkaskoversicherung die Neuwertentschädigung nicht automatisch im Tarif enthalten ist. Sie muss explizit bei dem Versicherungsträger angesprochen werden. Nicht jeder Versicherungsträger bietet derzeit eine derartige Entschädigung an, daher ist ein Vergleich der jeweiligen Anbieter grundlegend wichtig, um hinterher nicht mit einem wirtschaftlichen Totalschaden und Restschulden dazustehen.

Der Autobesitzer sollte sich stets vor Augen führen, dass ein KFZ-Kredit stets mit Zinsen verbunden ist und dass das Objekt, welches er auf diese Weise finanziert, beim Verlassen des Autohauses den tatsächlichen Kreditwert nicht mehr darstellt. Dieses bedeutet indes nicht, dass das eigentliche KFZ-Modell den Wert auf dem Markt nicht erzielen würde. Die Neuwertentschädigung wirkt sich im eigentlichen KFZ-Tarif nur geringfügig in den Beiträgen aus und es liegt letztlich an jedem Autobesitzer selbst, ob er bereit ist, das Risiko eines finanziellen Verlustes auf sich zu nehmen oder ob es nicht doch sinnvoll wäre, diese Versorgungslücke mit einem geringfügig höheren monatlichen Betrag sorgenfrei abzudecken.

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