Teilkaskoversicherung
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung kann man sich als KFZ-Halter auch gegen Schäden versichern, die nicht am Fahrzeug eines Anderen entstehen, sondern am eigenen Kraftfahrzeug. Möglich ist dieses entweder in Form der Vollkaskoversicherung oder der Teilkaskoversicherung. Diese zuletzt genannte Teilkaskoversicherung gilt inzwischen als Mindestabsicherung gegen alle Gefahren, die zu Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers führen können. Es handelt sich jedoch nicht wie bei der KFZ-Haftpflicht um eine Pflichtversicherung.
Welche Risiken sind durch die Teilkaskoversicherung abgesichert?
Generell kann man zusammenfassend sagen, dass die Teilkaskoversicherung bis auf wenige Ausnahmen die Schäden bei allen Schadensursachen reguliert, die „von Außen“ zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen. Im Einzelnen werden die folgenden Schadensursachen im Rahmen der Teilkaskoversicherung standardmäßig abgesichert:
- Schäden durch Hagel
- Schäden durch Blitzschlag
- Brand- und Explosionsschäden
- Sturmschäden
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Schäden durch einen Marderbiss
- Diebstahl
- Einbruch und Aufbruch des Fahrzeuges
Während diese Schäden durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden, muss man sich andererseits darüber im Klaren sein, dass einige Schadensursachen nur über die Vollkaskoversicherung zu versichern sind, welche die Leistungen der Teilkaskoversicherung beinhaltet.
Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkasko und reguliert darüber hinaus vom Versicherungsnehmer selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Schäden welche aufgrund von Vandalismus entstanden sind, oder bei denen der Verursacher nicht ermittelt bzw. haftbar gemacht werden kann.
Die Beitragshöhe bei der Teilkaskoversicherung
Im Vergleich zur KFZ-Haftpflichtversicherung und auch im Vergleich zur wählbaren Vollkaskoversicherung liegt die zu zahlende Prämie für die Teilkaskoversicherung auf einem relativ niedrigeren Niveau. Er richtet sich nach einer Reihe von Faktoren, wie zum Beispiel die Regionalklasse, also an welchem Ort das Fahrzeug zugelassen wurde, nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse), nach dem Alter der versicherten Person und auch danach, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung gewählt wird. Da es bei der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen gibt, wird man auch nach einem Schaden nicht zurück gestuft, anders als das im Rahmen der Vollkaskoversicherung und auch der KFZ-Haftpflichtversicherung der Fall ist. Die genauen Beiträge der verschiedenen Anbieter erfährt man am besten durch einen Versicherungsvergleich.