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Selbstbeteiligung

7 Februar 2014 No Comment

Eine Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer ausschließlich bei den Kaskoversicherungen vereinbaren. Diese greift somit nur bei den Schäden am eigenen Fahrzeug. Schäden, welche die KFZ-Haftpflichtversicherung betreffen, werden immer komplett durch die Versicherung übernommen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist bei allen Versicherungsgesellschaften möglich. Dabei kann die Höhe der eigenen Beteiligung in den meisten Fällen frei gewählt werden. In der Regel liegt der Betrag zwischen 0 und 1000 Euro. Der Versicherungsnehmer übernimmt dann Schäden bis zur gewählten Höhe aus der eigenen Tasche.

Da die Teilkasko in der Vollkaskoversicherung enthalten ist, muss für beide Versicherungen ein separater Selbstbehalt gewählt werden. Dabei liegt diese bei der Teilkaskoversicherung immer niedriger oder maximal gleich hoch wie bei der Vollkasko. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist Versicherungsprämie.

Die richtige Höhe der Selbstbeteiligung wählen

Klassische, empfohlene Werte für einen Selbstbehalt liegen bei der Teilkaskoversicherung bei 150 Euro und bei 300 Euro für die Vollkaskoversicherung. Hiermit lassen sich bis zu 27 Prozent an Versicherungsprämie sparen. In der Regel ist eine höhere Selbstbeteiligung weniger zu empfehlen. Bei einer Erhöhung des Eigenanteils für die Teilkaskoversicherung auf 300 Euro und eine Erhöhung des Selbstbehalts für die Vollkasko auf 500 Euro beträgt die weitere Ersparnis durchschnittlich nur etwa sieben Prozent.
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