Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer ausschließlich bei den Kaskoversicherungen vereinbaren. Diese greift somit nur bei den Schäden am eigenen Fahrzeug. Schäden, welche die KFZ-Haftpflichtversicherung betreffen, werden immer komplett durch die Versicherung übernommen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist bei allen Versicherungsgesellschaften möglich. Dabei kann die Höhe der eigenen Beteiligung in den meisten Fällen frei gewählt werden. In der Regel liegt der Betrag zwischen 0 und 1000 Euro. Der Versicherungsnehmer übernimmt dann Schäden bis zur gewählten Höhe aus der eigenen Tasche.
Da die Teilkasko in der Vollkaskoversicherung enthalten ist, muss für beide Versicherungen ein separater Selbstbehalt gewählt werden. Dabei liegt diese bei der Teilkaskoversicherung immer niedriger oder maximal gleich hoch wie bei der Vollkasko. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist Versicherungsprämie.








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