Home » Lexikon

Versicherungsnehmer

12 August 2011 No Comment

Als Versicherungsnehmer gilt immer die Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Dabei muss die Person des Versicherungsnehmers nicht unbedingt mit der Person des Fahrzeughalters identisch sein. So kann zum Beispiel auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers eingetragen werden.

Der Versicherungsnehmer hat in Bezug auf den Versicherungsvertrag bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber dem Versicherer. Zu den Pflichten gehören dem pünktlichen Zahlen der Beiträge unter anderem auch das er im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben macht und Änderungen während der Laufzeit der Versicherung bekannt gibt. Bei einem Verstoß droht dem Versicherungsnehmer eine entsprechende Vertragsstrafe durch die Versicherungsgesellschaft. Im Gegenzug besteht für den Versicherer die Pflicht, alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen zeitnah zu erbringen.

Stimmen Sie ab! Bisher noch keine Bewertung
Loading ... Loading ...

Comments are closed.