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Kfz Versicherung kündigen

Die KFZ-Versicherung gehört in Form der KFZ-Haftpflicht zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Umso wichtiger ist es für viele Versicherte, dass sie darüber informiert sind, unter welchen Bedingungen und zu welchen Fristen diese Versicherung gekündigt werden kann. Da man sich frei zwischen den vielen Anbietern im Bereich KFZ-Versicherung entscheiden kann und sich die Beiträge besonders im Bereich der Direktversicherungen in den letzten Jahren oftmals reduziert haben, sind auch immer mehr Versicherte bereit, den Anbieter in diesem Bereich zu wechseln. Durch einen Wechsel nach Kündigung der bisherigen Versicherung kann man mitunter bis zu 850€ sparen.

Ordentliche Kündigung

Wie jede andere Versicherung auch, so kann man auch die KFZ-Versicherung natürlich stets unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist kündigen. In der Regel läuft der Vertrag zur KFZ-Versicherung stets ein Jahr, also vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Versäumt man hier die rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Spätester Kündigungstermin ist der 30. November, da eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Diese ordentliche Kündigung ist jederzeit zum genannten Stichtag ohne Angabe von Gründen möglich. Aus Beweisgründen, dass man die Kündigung auch rechtzeitig durchgeführt hat und der Versicherer diese auch empfangen hat, sollte man das Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es noch einige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung der KFZ-Versicherung seitens des Versicherten rechtfertigen können. In diesem Fall sind dann auch keine Kündigungsfristen einzuhalten, sondern eine Kündigung ist mit sofortiger Wirkung möglich und man spricht von einem Sonderkündigungsrecht. In der folgenden Übersicht sollen daher die wichtigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung der KFZ-Versicherung aufgeführt werden.

  • Bei Erhöhung des Beitrages innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung
  • Änderung der Vertragsbedingungen oder Neueinteilung der Typ- oder Regionalklassen
  • Bei Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht
  • Nach einem der Versicherung gemeldeten Schadensfall
  • Stilllegung des Fahrzeuges

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