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KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht

Möchten Sie Ihre Autoversicherung kündigen und zu einem günstigen Anbieter wechseln, dann muss der bestehende Vertrag zunächst gekündigt werden.
Neben einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit gibt es noch verschiedene Anlässe, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht ermöglichen.

Eine Sonderkündigung ist möglich bei:

  • Erhöhung des Grundbeitrags
  • Änderung der Typ- oder Regionalklasse
  • Einreichung eines Schadens
  • Wechsel des Fahrzeugs

Vor der Kündigung sollten Sie in jedem Falle die Angebote der Versicherer miteinander vergleichen. Durch einen solchen Vergleich können Sie leicht mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Für den Fall, dass die Versicherung den Beitrag erhöht ohne die Leistung entsprechend anzupassen können Sie den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Sie von der Erhöhung erfahren haben. Beachten Sie, dass eine Beitragserhöhung nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist. Durch das Aufsteigen in eine höhere Schadenfreiheitsklasse kann es vorkommen, dass der Gesamtbeitrag sinkt, obwohl die Grundprämie erhöht wurde. Deshalb sollten Sie immer auf den Vergleichsbetrag achten, den die Versicherung bei jeder Beitragsmitteilung angeben muss. Aus diesem geht hervor, wie viel die Versicherung unter den neuen Bedingungen im Vorjahr gekostet hätte. Ist dieser Beitrag im Vergleich zur aktuellen Rechnung geringer, so können Sie den Vertrag in jedem Fall vorzeitig beenden.

Änderung der Typ- oder Regionalklasse

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft führt jährlich eine Neueinstufung der Typ- und Regionalklasse durch. Sofern sich aus der Änderung ein höherer Beitrag ergibt, leitet sich hieraus ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht ab. Auch hierfür gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Sie können die Einstufung der Typ- bzw. Regionalklasse direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen. Von einem Sonderkündigungsrecht ausgenommen sind Änderungen der Regionalklasse die sich aufgrund eines Umzugs ergeben. Ziehen Sie in einem anderen Zulassungsbezirk, der in einer höheren Regionalklasse eingestuft ist, so können Sie den Vertrag nicht vorzeitig kündigen.

Sonderkündigung nach einem Schadensfall

Nach einem Schadensfall können Sie den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Das KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig davon ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht reguliert hat. Die Kündigungsfrist beginnt, sobald die Versicherung die Schadensbearbeitung beendet hat. Allerdings hat in diesem Fall auch die Assekuranz die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden. Sie können den Vertrag entweder sofort oder zum Ende der Laufzeit kündigen. Beachten Sie jedoch, dass bei einer sofortigen Kündigung noch das ganze Jahr der Beitrag bezahlt werden muss. Aus diesem Grund ist eine sofortige Kündigung eher nicht zu empfehlen.

Kündigung beim Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie Ihre Autoversicherung jederzeit wechseln. Eine Kündigung ist hierfür im Prinzip nicht erforderlich. Mit dem Tag, an dem das Fahrzeug abgemeldet wird, erlischt auch automatisch die Autoversicherung. Die Versicherung wird dabei direkt durch die Zulassungsstelle informiert. Es empfiehlt sich jedoch, der Versicherung separat nochmals ein Schreiben über die Abmeldung zukommen zu lassen.

Kündigung immer schriftlich einreichen

Egal, aus welchem Grund Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, senden Sie Ihre Kündigung in jedem Falle immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie in jedem Falle nachweisen, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Versicherung eingegangen ist.

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