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Schadenfreiheitsrabatt beim Versicherungswechsel

15 September 2013 No Comment

Wer seine Autoversicherung wechselt, kann mitunter mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Dennoch zögern viele Autofahrer weil Sie Angst haben bei einem Wechsel den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Fall Sie auch mit dem Gedanken spielen, Ihren Versicherer zu wechseln erfahren Sie im folgenden Beitrag wie es sich im Falle eines Wechsels mit dem Rabatt verhält.

Verbindung Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Geht es um die Prämienberechnung bei der Kfz-Versicherung spielen die Begriffe Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt eine besondere Rolle. Aus der Schadenfreiheitsklasse geht hervor, wie lange Sie bereits keinen Schaden mehr über die Versicherung reguliert haben. Bis vor Kurzem nutzten alle Versicherer ein einheitliches System, welches mit der Schadensfreiheitsklasse 25 endete. In diese Stufe kamen Autofahrer mit 25 schadenfreien Jahren. Aufgrund einer vom Gesamtverband der deutschen Versicherer (GdV) vorgeschlagenen Reform sind einige KFZ-Versicherer zu einem neuen System gewechselt, das bis zur Schadensfreiheitsklasse 35 reicht. Hierzu gehören beispielsweise die DA direkt, Allsecur oder die Hannoversche.

Die Schadenfreiheitsklasse alleine sagt jedoch noch nicht aus wie hoch Ihr tatsächlicher Rabatt ist. Grundsätzlich ist jeder Schadenfreiheitsklasse ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet. Mit zunehmender Schadenfreiheitsklasse steigt dabei auch der Rabatt. Allerdings gibt es keine einheitlichen Regelungen, welcher Schadenfreiheitsrabatt in einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse gewährt wird. Dies kann von den einzelnen Versicherern individuell festgelegt werden. So kann es vorkommen, dass sie je nach Assekuranz einen unterschiedlich hohen Rabatt erhalten. Beim Versicherer Allsecur zahlen Sie in der Schadenfreiheitsklasse 35 einen Beitragssatz von 25 Prozent, während die DA direkt beispielsweise nur 20 Prozent des regulären Beitrags berechnet. Deshalb ist es ratsam, bei einem Vergleich auch die Rabattstaffel zu berücksichtigen. Sie finden diese in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Übernommen wird der Schadensverlauf

Nach wie vor sind viele Autofahrer fälschlicherweise der Meinung, dass bei einem Versicherungswechsel auch der Schadenfreiheitsrabatt 1:1 übertragen wird. Dies ist jedoch nicht korrekt. Allerdings müssen Sie bei einem Wechsel auch nicht wieder bei Null anfangen. Stattdessen werden Sie vom neuen Versicherer anhand ihres bisherigen Schadenverlaufs in die entsprechende Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Dies ist auch der Grund, weshalb Sie beim Abschluss eines neuen Vertrags immer auch den bisherigen Versicherer angeben müssen. Der neue Anbieter kann so bei der bisherigen Kfz-Versicherung die Anzahl Ihrer schadenfreien Jahre erfragen. Auf dieser Basis werden Sie dann in das Schadenfreiheitssystem des neuen Anbieters eingestuft.

Da es jedoch kein einheitliches Rabattsystem gibt, kann sich trotz einer gleichbleibenden Schadenfreiheitsklasse die Höhe des Rabatts verändern. Wie hoch die Prämie letztendlich ausfällt, hängt natürlich immer auch von der Höhe der Grundprämie ab. So kann der zu zahlende Beitrag sinken, obwohl der Schadenfreiheitsrabatt kleiner geworden ist. Bei einem Vergleich spielt der Schadenfreiheitsrabatt zwar eine gewisse Rolle, entscheidend ist jedoch immer was unterm Strich für die Kfz-Versicherung bezahlt werden muss. Nutzen Sie für einen objektiven Vergleich nach Möglichkeit unseren Online Tarifrechner, welcher die Auswirkungen des jeweiligen Schadenfreiheitsrabatts automatisch berücksichtigt.

Wechsel nach einem Schaden

Wenn Sie mindestens sechs Monate des Jahres versichert waren und in dieser Zeit keinen Schaden reguliert haben, dann rutschen Sie im nächsten Versicherungsjahr um eine Schadenfreiheitsklasse nach oben. Dies gilt auch dann, wenn Sie zum nächsten Jahr den Autoversicherer wechseln. Im Gegenzug kann es im Falle eines Schadens zu einer Rückstufung auch um mehrere Schadenfreiheitsklassen kommen. Dies lässt sich auch durch einen Wechsel der Versicherung nicht vermeiden. Der regulierte Schaden wird automatisch auch an den neuen Anbieter gemeldet. Allerdings gibt es auch bei den Rückstufungstabellen Unterschiede zwischen den Versicherern. So kann es vorkommen, dass die Rückstufung bei einem Wechsel mehr oder weniger stark zum Tragen kommt.

Achtung bei Sondereinstufungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei einem Versicherer auch von Sondereinstufungen profitieren. Dies gilt beispielsweise wenn Sie als Fahranfänger Ihr Auto beim gleichen Anbieter wie Ihre Eltern versichern. Auf diese Weise erhalten Sie auf Anhieb einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Allerdings wird diese Sondereinstufung bei einem Wechsel in der Regel nicht übernommen. Somit werden Sie in jedem Fall in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Rabattschutz gilt nur beim gleichen Versicherer

Verschiedene Versicherer bieten ihren Kunden einen sogenannten Rabattschutz an. So können Sie sich gegen einen kleinen Aufpreis vor einer Rückstufung nach einem Schaden schützen. Die Versicherer nutzen diese Möglichkeit in erster Linie zur Kundenbindung. Denn wenn Sie den Anbieter wechseln wird der Schaden vom neuen Versicherer bei der Einstufung berücksichtigt. Somit finden Sie sich nach dem Wechsel in jedem Fall in einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse wider.

Fazit

Der Rabatt wird zwar nicht 1:1 übernommen dennoch gehen beim Wechsel zumeist keine hohen Rabatte verloren. Sie sollten den Schadenfreiheitsrabatt deshalb nicht als Hindernis für einen Wechsel ansehen. Dennoch kann es vorkommen, dass sich die Höhe des Rabatts durch den Versicherungswechsel verändert. Dazu gilt, dass Sondereinstufungen oder ein Rabattschutz immer nur beim jeweiligen Versicherer berücksichtigt werden. Vergleichen Sie deshalb die Angebote genau und achten Sie dabei immer auf den Endpreis der Prämie. Bietet eine andere Versicherung die günstigere Grundprämie kann sich der Wechsel auch bei einem geringeren Rabatt lohnen.

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