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Kaskoversicherung

10 August 2011 No Comment

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall. Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Kaskoversicherung freiwillig abgeschlossen werden. Man unterscheidet bei der Kaskoversicherung die Teilkasko und die Vollkasko.

Durch eine Teilkaskoversicherung werden Schäden abgedeckt, die aufgrund von Elementarereignissen verursacht wurden. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbrüche. Zudem sind auch Schäden durch Marderbisse versichert, wenn dies in der Police aufgeführt ist. Bei der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkasko automatisch inbegriffen. Zusätzlich werden noch Schäden aufgrund von selbst verschuldeten Unfällen und bei Vandalismus ersetzt. Der Versicherungsnehmer kann bei Abschluss einer Teil- oder Vollkasko einen Selbstbehalt vereinbaren. Bis zum vereinbarten Betrag muss er dann einen auftretenden Schaden selbst bezahlen. Empfehlenswert ist die Kaskoversicherung vor allem bei Neufahrzeugen oder hochwertigen Gebrauchtwagen. Wird ein Fahrzeug geleast oder über einen Händler finanziert, verlangt der Händler vom Kunden in den meisten Fällen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Während die Beiträge bei der Vollkaskoversicherung von der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers abhängig sind, hat diese auf die Prämie einer Teilkaskoversicherung keinen Einfluss.

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