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Schadenrückkauf

19 September 2013 No Comment

Bei einem Kaskoschaden können Sie selbst entscheiden, ob Sie diesen aus eigener Tasche bezahlen oder durch die Versicherung regulieren lassen. Bei der KFZ-Haftpflicht ist dies jedoch nicht möglich. Sie müssen einen solchen Schaden umgehend bei Ihrer Assekuranz melden. Um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadenrückkauf vornehmen. Vorab sollten Sie jedoch genau darauf achten inwieweit dies sich im Einzelfall wirklich lohnt.

Erstattung der Schadenssumme

Bei einem Schadenrückkauf müssen Sie den von der Versicherung erstatteten Betrag in voller Höhe an den Versicherer zurückzahlen. Im Prinzip bezahlen Sie also den kompletten Schaden selbst. Was zunächst etwas seltsam klingt, kann in der Praxis jedoch durchaus Sinn machen. Denn auf diese Weise können Sie eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindern und so den bisherigen Schadenfreiheitsrabatt auch im nächsten Versicherungsjahr beibehalten.

Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindern

Sofern Sie in einem Versicherungsjahr keinen Schaden verursacht haben rücken Sie im nächsten Jahr um eine Schadenfreiheitsklasse nach oben. Dadurch wird die Versicherungsprämie entsprechend günstiger. Umgekehrt können Sie im Schadenfall jedoch gleich um mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft werden. Dies mitunter sehr teuer werden, da Sie anschließend mehrere Jahre benötigen, um wieder den bisherigen Schadenfreiheitsrabatt zu erreichen. Dies lässt sich durch einen Schadenrückkauf verhindern. Der Versicherungsvertrag wird anschließend so fortgeführt, als ob sich der Schaden nie ereignet hätte.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Schadenrückkauf möglich?

Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen alle Assekuranzen ihren Kunden die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs einräumen. In der Kaskoversicherung gibt es diese Verpflichtung nicht. Allerdings können Sie hier selbst entscheiden inwieweit sie einen Schaden bei der Versicherung einreichen oder nicht. Bei der Teilkasko würde dies nur wenig Sinn machen, da die Schadenfreiheitsklassen hier keine Rolle spielen.

Wann macht ein Schadenrückkauf Sinn?

Bei der Frage wann sich ein Schadenrückkauf lohnt, kommt es in erster Linie auf die Höhe des Schadens an. Es gilt dabei zu berechnen, welche finanziellen Belastungen durch die höhere Versicherungsprämie entstehen. Ist der zu zahlende Schaden geringer so lässt sich durch den Schadenrückkauf in jedem Falle Geld sparen.
Als allgemeine Grenze gilt dabei eine Schadenshöhe von 1000 Euro. Erfahrungswerte zeigen, dass Schäden unter 1000 Euro besser selbst gezahlt werden, denn auch kleine Schäden können schon zu einer Rückstufung führen. Wünscht der Versicherte einen Schadenrückkauf bezahlt er den Schaden innerhalb von 6 Monaten an die Versicherung.

Beispiel für eine Berechnung

Angenommen Sie sind bezüglich der KFZ-Haftpflicht in der Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft und beschädigen beim Einparken ein fremdes Fahrzeug. Sofern Sie den Schaden über die Versicherung regulieren lassen, werden Sie zum nächsten Versicherungsjahr in die SF-Klasse ½ zurückgestuft. Der Beitragssatz steigt dadurch von bisher 850 Euro auf dann 1.400 Euro. Eine Erhöhung um stattliche 550 Prozent. Ist der verursachte Schaden geringer sollten Sie einen Schadenrückkauf in jedem Fall in Betracht ziehen. Ob sich ein Rückkauf lohnt, kommt also immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

Wichtige Faktoren für den Entscheid eines Rückkaufs:

  • bisherige und künftige Schadenfreiheitsklasse
  • bisheriger und künftiger Beitrag
  • Höhe des Schadens
  • eventuelle Selbstbeteiligung

In der Praxis fällt die Berechnung jedoch nicht immer ganz so leicht. So gilt es beispielsweise berücksichtigen, dass Sie nicht nur im nächsten Jahr, sondern auch in den Folgejahren einen höheren Beitrag bezahlen müssen. Als Faustregel gilt dabei, dass ein Schadenrückkauf in erster Linie bei geringen Schäden und hohen Schadenfreiheitsklassen sinnvoll ist. Einige Versicherer bietet auf ihrer Webseite einen speziellen Rechner an, mit sich die Ersparnis bei einem Schadenrückkauf genau ausrechnen lässt.

Schaden immer erst von der Versicherung regulieren lassen

Vielleicht ist Ihnen jetzt der Gedanke gekommen, einen Haftpflichtschaden erst gar nicht an die Versicherung zu melden und stattdessen direkt aus eigener Tasche zu bezahlen. Diese Vorgehensweise ist jedoch in keinem Falle zu empfehlen. Es besteht immer die Gefahr, dass die Schadenskosten im Nachhinein doch höher ausfallen als zunächst angenommen. Deshalb ist es besser, den Schaden erst komplett von der Versicherung regulieren zu lassen. Steht die Schadenssumme genau fest können Sie in aller Ruhe berechnen ob sich ein Schadenrückkauf für Sie lohnt oder nicht.

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