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Online-Pranger für Fehlverhalten im Straßenverkehr: Datenschützer entsetzt

6 April 2014 No Comment

Das neue Online-Portal Fahrerbewertung.de sorgt bei Datenschützern für eine große Aufregung. Auf dieser Seite können User Kfz-Kennzeichen eingeben und dem Fahrer dieses Autos gutes oder schlechtes Fahrverhalten bescheinigen. Die Macher wollen damit nach eigenen Aussagen Transparenz im Straßenverkehr herstellen und für richtiges Autofahren sensibilisieren. Kritiker schreien angesichts dieser Meldung dagegen auf, sie sehen Persönlichkeitsrechte verletzt und werfen den Entwicklern der Plattform scheinheilige Stellungnahmen vor.

Am Online-Pranger scheiden sich die Geister

Die Verantwortlichen der Plattform behaupten, sie würden mit ihrem Projekt ein umsichtiges Fahrverhalten fördern. Es würde nicht um Anprangern gehen, sondern um gut gemeintes Feedback. User können auf der Seite konkrete Kfz-Zeichen eingeben und eine bestimmte Situation im Straßenverkehr bewerten. Sie können sich zwischen einer positiven, neutralen und negativen Bewertung entscheiden und genauere Angaben ergänzen. So können sie aus vorgegebenen Antworten auswählen und damit verdeutlichen, weswegen eine Beurteilung erfolgt. Sie können etwa anklicken, dass jemand mit dem Handy am Steuer telefoniert habe. Zudem lassen sich der genaue Ort und Zeitpunkt der Begegnung nennen. Datenschützer zeigen sich empört, der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hat die Macher bereits mit konkreten Fragen kontaktiert. Sie sehen darin eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Immerhin werden auf der Plattform viele Halter von Fahrzeugen denunziert, jeder kann sich die Bewertungen für ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen anschauen. Da User Beurteilungen anonym ohne Account angeben lassen, kann sie zudem niemand überprüfen.

Kfz-Kennzeichen lassen sich leicht zuordnen

Die Leiter des Portals verweisen jedoch darauf, dass sich Fahrer anhand des Kfz-Kennzeichens nicht identifizieren lassen. Kritiker widersprechen, zumindest der Halter des Fahrzeugs würde sich herausfinden lassen. So können Interessierte zum Beispiel gezielt nach Haltern aus ihrem persönlichen Umfeld Ausschau halten. Zugleich lässt sich ein Fahrzeugbesitzer leicht über den Notruf der Autoversicherer recherchieren, der eigentlich der vereinfachten Abwicklung von Versicherungsfällen dient. Zwar hätten die Beurteilungen keine polizeirechtlichen Folgen, da die Behörden keinen anonymen Hinweisen nachgehen. Privat können schlechte Bewertungen dagegen zu unangenehmen Konsequenzen führen, etwa zu einem negativen Image als Verkehrsrowdy. Datenschützer kritisieren zudem, dass die Seite den Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt benennt. Das kann sich beispielsweise bei einem fremdgehenden Lebenspartner als problematisch erweisen. Vielleicht behauptet er, in Stadt A eine Firmenveranstaltung zu besuchen. Stößt die Lebenspartnerin aber auf einen Eintrag zur fraglichen Zeit in Stadt B, dürfte sich daraus Diskussionsbedarf ergeben.

Wie Betroffene gegen Einträge vorgehen können

Laut Portal-Verantwortlichen löschen sie Bewertungen, wenn die jeweiligen Betroffenen dagegen Widerspruch per Mail einlegen. Eine klar formulierte Regelung findet sich hierfür aber nicht, sie müssen sich auf den guten Willen der Macher verlassen. Zudem ist der Schaden vielleicht schon angerichtet, bevor jemand einen solchen Eintrag über sein Auto entdeckt. Kritiker der Plattform müssen deshalb vor allem darauf hoffen, dass Datenschutzbeauftragte diesem Treiben ein Ende bereiten. Eventuell lohnt es sich bei einer vorhandenen Rechtschutzversicherung auch, bei einem konkreten Fall den dortigen Ansprechpartner zu kontaktieren und mit ihm ein mögliches juristisches Vorgehen zu erörtern. Das kann insbesondere dann Sinn machen, wenn ein User ordnungswidriges Verhalten wie etwa Abdrängeln oder das Missachten einer roten Ampel vorwirft und daraus zum Beispiel als Taxifahrer Probleme mit dem Arbeitgeber entstehen könnten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Unternehmen über ihre als Fahrer angestellten Beschäftigten mithilfe einer solchen Plattform informieren.

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