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Kennzeichen können bundesweit mitgenommen werden

21 August 2013 No Comment

Was in einigen Bundesländern bereits heute möglich ist, soll einer aktuellen Meldung zufolge ab 2015 für das gesamte Bundesgebiet gelten. Autofahrer die in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen müssen Ihr Nummernschild dann nicht mehr wechseln. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zur Änderung der bisher geltenden Regelungen vor Kurzem zugestimmt.

Kosten und Aufwand bei einer Ummeldung

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Autofahrer ihr Kennzeichen wechseln müssen. Dies ist beispielsweise bei einem Diebstahl der Schilder oder dem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk der Fall. Durch den Schilderwechsel wird der Autofahrer der jeweils zuständigen Zulassungsstelle zugeteilt und der Fahrzeughalter kann eindeutig identifiziert werden. Dies bedeutet nicht nur einen zeitlichen, sondern vor allem auch einen finanziellen Aufwand. Für die Zulassungsstelle fallen etwa 50 Euro an und die neuen Nummernschilder schlagen nochmals mit etwa 25 Euro zu buche. Ab 2015 können Autofahrer sich dies zumindest im Falle eines Umzugs ersparen. Wer als beispielsweise von Hamburg nach München umzieht, kann auch weiterhin sein Hamburger Nummernschild behalten.

Zahlreiche Autofahrer profitieren

Dieses Verfahren wurde bisher bereits in einigen Bundesländern erfolgreich getestet. Wer innerhalb des betreffenden Bundeslandes umzieht, kann das bisherige Nummernschild behalten. Dabei gelten jedoch je nach Bundesland einige Unterschiede. So kann diese Regelung beispielsweise in Sachsen oder Thüringen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Halter gleich bleibt. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein gelten dagegen keine besonderen Einschränkungen. So muss jemand der von Kiel nach Lübeck umzieht auch bei einem Wechsel des Halters kein neues Nummernschild beantragen. In zahlreichen Bundesländern muss wie im Saarland müssen noch bei jedem Wechsel des Zulassungsbezirks neue Nummernschilder ausgestellt werden. Jedes Jahr müssen etwa 60.000 Bundesbürger aufgrund eines Umzugs neue Nummernschilder beantragen. Durch die neue Regelung sparen sich künftig alle Autofahrer Nerven und Geld egal wohin sie innerhalb des Bundesgebiets umziehen. Derzeit plant die Bundesregierung auch eine Beibehaltung des Nummernschilds, wenn ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands verkauft wird.

Online-Ummeldung möglich

Autofahrer haben auch künftig die Möglichkeit ihr Nummernschild an den neuen Wohnort anzupassen. Ab 2015 wird es dann nicht mehr erforderlich sein persönlich bei der Zulassungsstelle vorzusprechen. Stattdessen kann das Fahrzeug einfach online beim Kraftfahrt-Bundesamt umgemeldet werden. Ermöglicht wird dies über einen Sicherheitscode auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und in der Zulassungsbescheinigung sowie dem neuen Personalausweis.

Was ändert sich bei der Kfz-Versicherung?

Bei Autofahrern, die den Zulassungsbezirk wechseln ändert sich auch der Tarif zur Kfz-Versicherung. Die verschiedenen Regionen sind in unterschiedliche Schadensklassen eingeteilt, welche einen Einfluss auf die zu zahlende Versicherungsprämie haben. Dies wird auch nach Einführung der neuen Regelungen Bestand haben. Der aktuelle Wohnort des Halters wird auf den Zulassungspapieren angegeben und bei der Prämienberechnung entsprechend berücksichtigt. Wie hoch die Prämie für einen bestimmten Ort ausfällt, richtet sich nach der Unfall- und Schadensstatistik der Versicherer. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Zahl der Schadensfälle und die Höhe des entstandenen Schadens in einem Bezirk. Zudem spielt auch die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge sowie der Zustand der Straßen eine Rolle bei der Bewertung. Wer noch nach einer günstigen Autoversicherung sucht, sollte jetzt die aktuellen Tarife der Versicherer miteinander vergleichen. Dabei werden alle wichtigen Kriterien für die Prämie berücksichtigt, sodass jeder Autofahrer den für sich günstigsten Tarif findet.

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