Der 30. November ist bei Kfz-Versicherern ein wichtiger Stichtag: Wenn Versicherungsnehmer bis zu diesem Datum ihre Police kündigen, endet der Vertrag zum Jahresende und sie können sich ab Januar bei einem anderen Anbieter versichern lassen. Dafür kann es gute Gründe geben, zum Beispiel eine günstigere Prämie oder ein besserer Leistungsumfang.
Viele Autofahrer kündigen zum 30. November ihre Versicherung und wechseln zu einem günstigeren Anbieter. Dabei empfiehlt es sich, auch den vorhandenen Kaskoschutz genau zu überprüfen. Denn oftmals gibt es mehr Leistungen zu einem günstigeren Preis. Im Gegensatz zur Teilkasko wird bei einer Vollkasko auch die Schadensfreiheitsklasse berücksichtigt, sodass Autofahrer denen eine günstige Schadenfreiheitsklasse zur Verfügung steht, ggf. einen besseren Versicherungsschutz zu einer geringeren Prämie erhalten.
Eine Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch den Diebstahl eines Fahrzeugs entsteht. Das Oberlandesgericht Hamm verhandelte nun einen Fall, in dem der Versicherer die Zahlung verweigerte. Das Unternehmen warf dem Versicherten vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Er hatte seine Fahrzeugpapiere im Auto zurückgelassen, Dieben erleichtern diese Dokumente den Weiterverkauf des gestohlenen Wagens.
Autofahrer müssen ab 2014 wieder mit höheren Beiträgen rechnen. Für die Kfz-Haftpflicht muss im Schnitt mit Mehrkosten von 3,4 Prozent gerechnet werden. Noch stärker betroffen sind Besitzer von Neuwagen mit einer Vollkasko. Im Durchschnitt steigen die Tarife hier um 7,6 Prozent an. Schutz vor steigenden Prämien bietet ein Wechsel des Versicherers. Die Beiträge für eine Teilkasko steigen im Schnitt um 7,1 Prozent. Beim aktuellen Vergleich der Stiftung Warentest ergaben sich Preisunterschiede von bis zu 3.000 Euro jährlich.
Wer gerade den Führerschein geschafft hat nun sein erstes Fahrzeug versichern möchte, muss mit einer besonders hohen Prämie für die Kfz-Versicherung rechnen. Aus diesem Grund melden zahlreiche Fahranfänger ihren ersten Wagen auf einen Elternteil an. Auf diese Weise lassen sich hohe Einsparungen bei den Beiträgen erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der erworbene Schadenfreiheitsrabatt zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf den Sohn oder die Tochter übertragen werden.