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Kfz Versicherung umschreiben

22 Oktober 2013 No Comment

Wer gerade den Führerschein geschafft hat nun sein erstes Fahrzeug versichern möchte, muss mit einer besonders hohen Prämie für die Kfz-Versicherung rechnen. Aus diesem Grund melden zahlreiche Fahranfänger ihren ersten Wagen auf einen Elternteil an. Auf diese Weise lassen sich hohe Einsparungen bei den Beiträgen erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der erworbene Schadenfreiheitsrabatt zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf den Sohn oder die Tochter übertragen werden.

Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts

Am einfachsten wäre es natürlich, wenn die Versicherung einfach auf den Nachwuchs umgeschrieben werden könnte. Allerdings ist dies in der Praxis nicht möglich. Beim Kfz Versicherung umschreiben achten die Assekuranzen ausschließlich auf die schadensfreien Jahre. Wer beispielsweise fünf Jahre unfallfrei unterwegs war, erhält auch nur diese Jahre auf die Schadenfreiheitsklassen angerechnet. Es nützt also nichts, wenn die Eltern bereits seit 30 Jahren keinen Schaden mehr verursacht haben. Die Kinder werden deshalb nicht automatisch in dieselbe günstige SF-Klasse eingestuft. Welchen Rabatt Fahranfänger im Detail erhalten hängt immer von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab. Maßgeblich hierfür ist in der Regel die Schadenfreiheitsklasse, in die ein Fahranfänger ursprünglich eingestuft worden wäre. Die Beitragssätze variieren hierbei von 240 über 120 bis 100 Prozent. Insofern ist ein genauer Tarifvergleich in jedem Falle empfehlenswert.

Bedingungen für einen Wechsel des Versicherungsnehmers

Eine rechtliche Verpflichtung den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen gibt es für die Kfz-Versicherer generell nicht. Kunden sind diesbezüglich immer auf das Entgegenkommen der jeweiligen Assekuranz angewiesen. In den meisten Fällen verhalten diese sich jedoch durchaus kulant. Damit sich der Wechsel problemlos gestaltet, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist dabei, dass der Versicherungsnehmer über den gesamten Zeitraum eine Fahrerlaubnis besessen hat. Zudem muss nachweisbar sein, dass er das Fahrzeug auch tatsächlich die ganze Zeit genutzt hat. Innerhalb der eigenen Familie sollte dies jedoch kein größeres Problem darstellen. Dem Antrag auf eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts muss eine Kopie des Führerscheins sowie eine Verzichtserklärung des bisherigen Versicherungsnehmers beigelegt werden. Es ist zu empfehlen, dass genaue Vorgehen vorab mit dem Versicherer abzusprechen, damit der Wechsel auch reibungslos über die Bühne geht. Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts ist auch dann noch möglich, wenn der ursprüngliche Versicherungsnehmer verstorben ist.

Das Auto ummelden

In den meisten Fällen wird mit der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auch das Fahrzeug auf den neuen Halter umgemeldet. Dies funktioniert über die jeweils zuständige Zulassungsstelle. Die Ummeldung des Fahrzeugs ist immer auch mit Gebühren verbunden. Benötigt wird für das Ummelden neben dem Personalausweis auch die Zulassungsbescheinigung I und II sowie die elektronische Versicherungsbestätigung und die Prüfberichte der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung. Dazu muss der neue Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von der Assekuranz zumeist per E-Mail übermittelt. Anhand des Codes kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle online nachprüfen, ob ein gültiger Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht.

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