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Falsche Angaben nach Kfz-Diebstahl gefährden Versicherungsschutz

13 Februar 2014 No Comment

Ist das eigene Auto weg, kommen Kfz-Besitzer immer wieder in Versuchung, falsche Angaben bei ihrer Versicherung zu machen. So werden beispielsweise Schäden am Fahrzeug verschwiegen oder der Kilometerstand etwas nach unten korrigiert. Dies kann im Ernstfall jedoch sehr teuer werden. Wer bei seiner Schadensanzeige gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht, riskiert jedoch seinen Versicherungsschutz.

Schummeln ist kein Kavaliersdelikt

Viele Autofahrer sind der Meinung, dass ein bisschen Schummeln beim Diebstahl ihres Wagens durchaus erlaubt ist. Dies stimmt jedoch nicht. Taucht das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, droht unter Umständen sogar eine Strafanzeige. Zeigt sich beispielsweise, dass der Fahrzeughalter einen falschen Kilometerstand angegeben hat, kommt es zu Einschränkungen bei der Kaskoversicherung und einem Strafverfahren wegen versuchter Täuschung. Darauf wies die Hamburger Rechtsanwältin, Daniela Mielchen, kürzlich in einer Mitteilung an die dpa hin. Zwar dürfe die Kfz-Versicherung nach der aktuellen Rechtsprechung nicht die gesamten Leistungen streichen, Kürzungen von bis zu 50 Prozent sind jedoch erlaubt. Damit wird klar, bei falschen Angaben handelt es sich in keinem Fall nur um ein Kavaliersdelikt.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Doch wie verhält es sich, wenn der Versicherungsnehmer den Kilometerstand seines Fahrzeugs nicht genau kennt? Auch in diesen Fällen ist der Versicherungsschutz gefährdet, wenn sich später Unstimmigkeiten herausstellen. Wer sich unsicher ist, sollte einen blick auf die Rechnung der letzten Inspektion werfen. So lässt sich der ungefähre Stand besser abschätzen. Zudem können auch aktuelle Fotos dabei helfen, den Wert des Fahrzeugs besser einzuschätzen. Wer nach dem Kauf noch teure Einbauten vorgenommen hat, sollte die Belege hierfür gut aufbewahren.

Experten raten Autofahrern, genau zu überlegen, was sie gegenüber Versicherung und Polizei zu Protokoll geben. Dies betrifft insbesondere auch den Zeitraum, in welchem das Fahrzeug gestohlen wurde. Anhand der gespeicherten Daten lässt sich jederzeit nachvollziehen, zu welchen Zeitpunkten mit dem Wagen gefahren wurde. Bereits beim kleinsten Verdacht auf eine mögliche Täuschung verweigern die Versicherungen zunächst einmal alle Leistungen. Im Anschluss muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er seine Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat. Allerdings ist dies ohne Zeugen kaum möglich, sodass solche Situationen am besten von vorneherein vermieden werden sollten.

Bei Diebstahlverdacht sofort Polizei verständigen

Besteht der Verdacht auf einen Diebstahl sollte unverzüglich die Polizei aufgesucht werden. Diese kann beispielsweise überprüfen, ob der Wagen eventuell wegen Falschparkens abgeschleppt wurde. Ist das nicht der Fall am besten eine Strafanzeige gegen unbekannt stellen. Entscheidend dabei ist, dass alle Fragen der Beamten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Neben dem Kilometerstand wird auch nach der Fahrzeugausstattung sowie der Anzahl der vorhandenen Autoschlüssel gefragt. In den meisten Fällen gleicht die Versicherung die dort gemachten Angaben mit denen der Polizei ab, sodass diese in jedem Fall miteinander übereinstimmen sollten.

Dazu ist es ratsam, dass gestohlene Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abzumelden. Bei Fahrzeugen die geleast oder finanziert wurden sollte zudem auch der Leasinggeber bzw. die finanzierende Bank informiert werden.

Die beste Kaskoversicherung finden

Um das Fahrzeug gegen Diebstahl zu versichern wird eine Teilkaskoversicherung benötigt. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt solche Schäden nicht. Da sich die Prämien und Leistungen der einzelnen Versicherer teilweise recht deutlich unterscheiden, ist regelmäßiger Vergleich empfehlenswert. Mit dem kostenlosen und unverbindlichen Tarifrechner lassen sich eine Vielzahl von Angeboten übersichtlich miteinander vergleichen. Im Anschluss kann die gewünschte Police direkt online abgeschlossen werden.

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