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Sachschaden

12 August 2011 No Comment

In der KFZ-Versicherung spricht man von einem Sachschaden, wenn bei einem Unfall Fahrzeuge oder andere Gegenstände beschädigt oder gar komplett zerstört werden. Durch einen Sachschaden können erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Um dies zu verhindern, ist für Kraftfahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese übernimmt einen Sachschaden des Unfallgegners. Wer Sachschäden an seinem eigenen Fahrzeug versichern möchte, muss hierfür eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber eine Mindestdeckung von 1,12 Millionen Euro für Sachschäden gesetzlich vorgeschrieben. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte beim Abschluss der Versicherung eine höhere Deckungssumme wählen. In der Regel bieten die Gesellschaften als höchstmögliche Deckung einen Betrag von 100 Millionen Euro für alle Personen- Sach- oder Vermögensschäden an.

Um die passende KFZ Versicherung mit z.B. höchstmöglicher Deckungssumme zu finden sollten Sie unseren kostenlosen KFZ Versicherungsrechner nutzen.

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