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Mindestdeckung

10 August 2011 No Comment

Die Mindestdeckung ist ein Begriff aus der KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier werden vom Gesetzgeber bestimmte Mindestdeckungssummen für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden vorgeschrieben. Die Beträge werden durch das Bundesministerium für Justiz festgelegt und im § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) aufgeführt.

Für Personenschäden beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Deckung 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden sind es 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Sind im Versicherungsvertrag keine höheren Deckungssummen vereinbart worden, entspricht die Mindestdeckung dem Höchstbetrag, den ein Versicherer pro Schadensfall leisten muss. Die meisten Versicherungen bieten zu Ihren Verträgen jedoch die Möglichkeit höhere Deckungssummen zu vereinbaren. Damit der Versicherungsnehmer bei einem Unfall auf der sicheren Seite ist, sollte immer die höchstmögliche Versicherungssumme gewählt werden. In der Regel liegt diese bei 100 Millionen Euro für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden.

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