Home » Lexikon

Personenschaden

11 August 2011 No Comment

Von einem Personenschaden spricht man, wenn einer Person ein körperlicher Schaden zugeführt wird. Personenschäden reichen dabei per Definition von einfachen Verletzungen bis zum Tode der Person. Ein Personenschaden kann aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit auftreten.
Bei einem Unfall mit Personenschaden können Kosten in immenser Höhe entstehen:
Neben den Behandlungskosten entstehen in vielen Fällen auch Kosten aufgrund einer Entschädigungszahlung oder einer lebenslangen Rente. Deshalb ist es wichtig, beim Abschluss einer Versicherung auf eine ausreichende Deckung zu achten.
Es gibt einige Versicherungsarten, mit denen man sich gegen die finanziellen Folgen eines Personenschadens absichern kann. Mit einer Unfallversicherung kann sich der Versicherungsnehmer gegen die Folgen eines eigenen Unfalls absichern. Mit einer privaten Haftpflicht kann man sich gegen die finanziellen Folgen absichern, wenn man anderen einen Personenschaden zufügt. Für Unfälle mit Fahrzeugen ist eine Kfz-Haftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben und Versicherungsnehmern wird bei Abschluss die maximale Deckung von 100 Millionen Euro empfohlen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens eine Deckung von 5 Millionen Euro für Personenschäden abgeschlossen werden.

Stimmen Sie ab! Bisher noch keine Bewertung
Loading ... Loading ...

Comments are closed.