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Glasschaden

9 August 2011 No Comment

Unter einem Glasschaden versteht man einen Schaden an einem Kraftfahrzeug, der durch Glasbruch ausgelöst wird. Dazu zählen alle Schäden an Glasflächen unabhängig von der Ursache, die zum Schaden geführt hat. Ein Glasschaden kann elementare Ursachen haben wie Hagel- oder Steinschlag, aber er kann auch Folge von Vandalismus oder eines Einbruchs. Auch bei extremer Kälte kann es aufgrund von Spannung zu einem Glasschaden kommen.
Glasschäden werden bei der Kfz-Versicherung im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgedeckt, sofern es sich um Beschädigungen handelt die durch Steinschlag oder Hagel entstanden sind. Glasschäden die durch Vandalismus entstanden sind, werden durch die Vollkaskoversicherung reguliert sofern die verschuldende Person nicht dingfest gemacht werden kann.
Ist der Glasschaden durch einen Unfall entstanden, an dem der Versicherungsnehmer nicht Schuld hat, reguliert die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers den Schaden.

Versicherer kommen nicht immer für eine neue Scheibe auf

Der Versicherer kommt jedoch nicht immer für eine neue Scheibe auf. Je nach Art des Schadens wird die Scheibe auch durch ein spezielles Klebeverfahren repariert. Als Voraussetzung für eine Reparatur darf sich der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden und muss mindestens zehn Zentimeter vom Scheibenrand entfernt liegen. Zudem darf er nicht größer als ein Zwei-Euro-Stück sein. Bei einer Reparatur übernimmt die Versicherung die vollen Kosten, während beim Wechseln der Scheibe eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft kommt diese auch für Kosten einer Reinigung im Inneren des Fahrzeuges nach einem Glasschaden auf.

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