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Direktregulierung

7 August 2011 No Comment

Die Direktregulierung ist eine Sonderform der Regulierung von Schäden durch eine Versicherung.  Sie findet vor allem bei der KFZ-Versicherung Anwendung. Kommt es zu einem Schadensfall, übernimmt zunächst die Versicherung des Geschädigten die Kosten. Im Nachhinein erstattet dann die Versicherung des Unfallverursachers die entstandenen Kosten direkt an die Versicherung des Geschädigten. Der Vorteil liegt darin, dass der Geschädigte nicht warten muss, bis die Versicherung des Verursachers den Fall geprüft und bearbeitet hat. Dies ist besonders bei Unfällen im Ausland vorteilhaft, da in solchen Fällen eine Bearbeitung zumeist sehr lange dauert.

In vielen Fällen sind Tarife mit einer Direktregulierung mit entsprechenden Rabatten verbunden. Im Gegenzug muss der Versicherungsnehmer zusätzliche Vereinbarungen akzeptieren. So verlangen Versicherungsgesellschaften oftmals, dass der Versicherungsnehmer das Auto nach einem Unfall in einer von der Versicherung genannten Werkstatt reparieren lässt. Außerdem muss er auf das Recht verzichten, einen eigenen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen zu beauftragen. Alle Angelegenheiten rund um die Schadensbegleichung werden stattdessen dann direkt von der Versicherung abgewickelt. Erfolgt ein Unfall jedoch ohne eine entsprechend vereinbare Direktregulierung, gestaltet sich der Ablauf der Schadensregulierung oftmals selbst bei einem kleinen Lackschaden kompliziert und langwierig

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