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An Fasching besser ohne Alkohol

16 Januar 2014 No Comment

In vielen Regionen hat die fünfte Jahreszeit bereits begonnen. Wer sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty hinters Steuer setzt riskiert neben dem Versicherungsschutz auch den Entzug des Führerscheins, Punkte sowie ein saftiges Bußgeld. Dabei reicht ein Alkoholgehalt von 0,3 Promille bereits aus.

Reaktionsfähigkeit lässt schnell nach

Wer kennt das nicht, man hat auf einer Feier ein paar Gläser getrunken und fühlt sich noch durchaus in der Lage, sicher nach Hause zu fahren. Was viele Autofahrer nicht bedenken, bereits geringe Mengen Alkohol lässt die Reaktionsgeschwindigkeit deutlich sinken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits ab 0,3 Promille einen Führerscheinentzug, Punkte oder ein Bußgeld eingeführt, für den Fall, dass der Fahrer Auffälligkeiten zeigt. Sollte bei einer Kontrolle ein Alkoholkontakt von 0,5 Promille festgestellt werden fällt ein Bußgeld von mindestens 500 Euro an. Zudem wird der Führerschein für 3 Monate eingezogen. Deutlich höher fallen die Strafen aus, wenn es aufgrund des Alkoholkonsums zu einem Unfall kommt. In diesem Fall ist die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate weg. Besonders strenge Regeln gelten für Fahranfänger. Während der Probezeit bzw. bis zum 21. Lebensjahr gelten 0,0 Promille.

Was viele nicht wissen, auch Radfahrer müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie betrunken unterwegs sind. Wer mit 0,3 Promille einen Unfall verursacht, verliert ebenfalls seinen Führerschein. Bei einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille muss zudem mit einem Verfahren gerechnet werden, egal ob der Radfahrer einen Führerschein besitzt oder nicht.

Den Versicherungsschutz nicht gefährden

Kommt es aufgrund Alkohols am Steuer zu einem Unfall hat dies neben straf- auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Auch hier kommt es im Wesentlichen auf die Höhe der Alkoholkonzentration an. Dazu ist die individuelle Fahrtüchtigkeit entscheidend, also inwieweit der Fahrer Situationen erkennen und angemessen darauf reagieren kann. Ab wann es zu ersten Ausfallerscheinungen kommt, hängt immer von der jeweiligen Person ab. Im Einzelfall kann die Fahrtüchtigkeit bereits nach einem Glas Sekt eingeschränkt sein. Sofern der Alkoholgenuss für den Unfall ursächlich war greift automatisch die sogenannte Trunkenheitsklausel, welche den Versicherer von einer Leistungspflicht befreit. Bei einem Haftpflichtschaden steht jedoch immer der Schutz des Geschädigten im Vordergrund. Das bedeutet, dass der Schaden in jedem Fall von der Versicherung übernommen wird. Diese kann den Versicherungsnehmer jedoch bis zu einem Betrag von 5.000 Euro in Regress nehmen.

Noch unangenehmer sind die Folgen bei der Kaskoversicherung. Ist Alkohol als Unfallursache im Spiel übernimmt der Versicherer lediglich einen Teil des Schadens oder lehnt eine Schadensregulierung sogar ganz ab. Die Gerichte gehen ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille von einer kompletten Fahruntüchtigkeit aus. In diesem Fall wird automatisch angenommen, dass der Alkohol Ursache des Unfalls war. Es kann jedoch bereits bei geringeren Alkoholmengen zu Einschränkungen beim Versicherungsschutz kommen. Entscheidend ist dann immer inwieweit der Alkohol ursächlich für den Unfall war. Autofahrer sollten zudem daran denken, dass es bis zu 10 Stunden dauern kann, ehe der Alkohol komplett abgebaut wurde.

Auch Beifahrer in der Pflicht

Auch wer sich nach einer durchzechten Nacht neben seinen betrunkenen Freund ins Auto setzt, muss nach einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Im Falle einer Verletzungen können die Ansprüche gegen den Schadensverursacher gekürzt werden. Die Gerichte gehen hier von einer Selbstgefährdung des Beifahrers und somit einer Mitverursachung der Schadensfolgen aus.

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In ihren Premiumtarifen verzichten viele Autoversicherungen auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden von der Versicherung übernommen werden. Allerdings gilt dies zumeist nicht für Unfälle unter Alkoholeinfluss. Dennoch lohnt es sich die verschiedene Tarife genau miteinander zu vergleichen. So lässt sich nicht nur eine Police mit besseren Leistungen finden, sondern gleichzeitig noch eine Menge Geld einsparen.

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