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Alkohol am Steuer

8 August 2011 No Comment

Der Begriff Alkohol am Steuer bezeichnet das Fahren eines Fahrzeuges nach vorherigem Alkoholgenuss. Betreffs der Folgen eines Fahrens mit Alkohol am Steuer muss zwischen der strafrechtlichen und der versicherungstechnischen Seite unterschieden werden. Strafrechtlich gesehen droht bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille ein Entzug des Führerscheins für den Fall, dass der Fahrer Fahrauffälligkeiten zeigt. Ab einem Gehalt von 0,5 Promille wird der Führerschein für mindestens einen Monat eingezogen. Zudem droht ein Bußgeld ab 500 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderkartei. Bei einem Unfall erhöht sich die Geldstrafe entsprechend und es erfolgt ein Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate. Fahranfänger unter 21 Jahren dürfen gar keinen Alkohol konsumieren, wenn Sie anschließend Auto fahren. Dies wird vom Gesetzgeber im § 24 a Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) geregelt.

Im Falle eines Unfalls hat alkoholisiertes Fahren zudem erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. So verfügt die Haftpflichtversicherung über eine Trunkenheitsklausel. Ist Alkohol am Steuer die Ursache für einen Unfall übernimmt die Haftpflicht zwar den Schaden, sie kann den Fahrer jedoch später in Regress nehmen. Vom Versicherungsnehmer kann ein Betrag von maximal 5000 Euro zurückgefordert werden. Die Vollkaskoversicherung kann die Übernahme eines Schadens ablehnen, wenn der Unfall aufgrund einer Fahruntüchtigkeit wegen Alkoholgenusses verursacht wurde. Es ist generell nicht möglich das Fahren unter Alkoholeinfluss zu versichern, auch nicht über eine Versicherung von grober Fahrlässigkeit.
Mehr zum Thema finden Sie unter: http://www.kfzversicherungrechner.org/kein-versicherungsschutz-bei-alkohol-am-steuer.html

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