Abweichende Halterschaft
Der Begriff abweichende Halterschaft ist ein Begriff aus der KFZ-Versicherung. Er bezeichnet den Zustand, wenn der Versicherungsnehmer nicht mit Fahrzeughalter identisch ist. Ein Beispiel für einen abweichenden Halter wäre zum Beispiel, wenn Kinder ihr Fahrzeug über die Autoversicherung der Eltern versichern, um in den Genuss einer höheren Schadenfreiheitsklasse zu kommen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Sofern die Versicherung dies anbietet, kann eine Autoversicherung auch für eine Person abgeschlossen werden, mit der der Versicherungsnehmer rechtlich überhaupt nichts zu tun hat.
Die Versicherungen gehen unterschiedlich mit dieser Tatsache um. Einige Gesellschaften erheben hierfür einen höheren Beitrag, während andere eine abweichende Halterschaft generell ausschließen. Die KFZ Versicherungen sehen hier ein erhöhtes Schadensrisiko, besonders wenn junge Fahranfänger als Fahrzeughalter mit dem Auto fahren.
Als Halter eines Kraftfahrzeugs gilt immer die Person, welche die Kosten für das Fahrzeug trägt und die Verfügungsgewalt besitzt. Für eine Halterschaft ist es unerheblich wer Versicherungsnehmer oder wer im Kraftfahrzeugschein bzw. Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist.