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Ablehnungsfrist

8 August 2011 No Comment

Mit Ablehnungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen der Antragsstellung und der Annahme des Vertrages durch die Versicherung liegt. Versicherungsverträge sind nicht sofort nach dem Abschluss rechtsgültig. Innerhalb dieser Frist kann die Versicherung den Vertrag prüfen und gegebenenfalls den Versicherungsnehmer ablehnen. Geregelt sind die Ablehnungsfristen im Pflichtversicherungsgesetz. In der Regel beträgt die Ablehnungsfrist vier Wochen. Eine Ausnahme ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, hier wird den Versicherern nur eine Frist von zwei Wochen eingeräumt. Da es sich hier um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, haben die Versicherungen nur eingeschränkte Möglichkeiten um einen Versicherungsnehmer abzulehnen. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb der Frist keine Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft, gilt der Vertrag automatisch als angenommen.

Die Ablehnung der Versicherung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Einer der häufigsten Gründe sind falsche oder fehlende Angaben im Versicherungsantrag. Ein weiterer Grund wäre auch, wenn der Antragsteller eine Versicherung beantragt, welche die Versicherungsgesellschaft in dieser Form nicht anbietet. Zudem kommt es vor, dass der Antragsteller schon früher bei dem Unternehmen versichert war und aus dieser Zeit noch Beiträge offen sind. Auch in diesem Fall kann die Versicherung den Antragsteller ablehnen.

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