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Winterreifen sichern Kaskoschutz

30 Oktober 2012 No Comment

Um ihren Kaskoschutz bei einem Unfall nicht zu gefährden, sollten Autofahrer im Schnee und Eis immer mit Winterreifen unterwegs sein. Wer von der Polizei auf glatten Straßen ohne Winterreifen angetroffen wird, dem droht zudem ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Kommt es aufgrund der falschen Reifen zu einer Behinderung des Verkehrs, werden sogar 80 Euro fällig. Deshalb ist es ratsam, auch wenn noch kein Eis und Schnee in Sicht ist, frühzeitig auf Winterreifen umzurüsten.

Ab wann besteht Winterreifenpflicht?

Gesetzliche Vorgaben ab welchem Zeitpunkt Winterreifen aufgezogen werden müssen gibt es nicht. Dazu existiert streng genommen auch keine gesetzliche Pflicht zu Winterreifen. Der Gesetzgeber hat bei den geltenden Regelungen bewusst auf die Bezeichnung Winterreifen verzichtet, da die Vorgaben über die vorgeschriebene Bereifung von der Europäischen Union geliefert werden sollen. Dass im Winter jedoch eine spezielle Bereifung benötigt wird, ist unbestritten. Für den Zeitpunkt, ab dem eine solche Bereifung benötigt wird, ist dabei nicht der Kalender, sondern die herrschenden Witterungsverhältnisse ausschlaggebend. Bei Straßenverhältnissen mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Autofahrer auf für den Winter tauglichen Reifen unterwegs sein. Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei schwierigen Straßenverhältnissen ohnehin nicht nutzen, können deshalb auch auf Winterreifen verzichten. Allerdings dürfen Sie den Wagen dann auch konsequent nur an Tagen mit trockener Fahrbahn nutzen.

Was sollte bei Winterreifen beachtet werden?

Wichtig ist in jedem Fall, dass die verwendeten Reifen auf Schnee bessere Fahreigenschaften besitzen als normale Reifen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf Reifen, die mit einer Schneeflocke oder einem dreizackigen Berg als Symbol versehen sind. Laut Gesetzgeber muss das Profil der verwendeten Reifen mindestens 1,6 Millimeter betragen. Dagegen empfehlen Sicherheitsexperten ein Profil von 4 Millimetern. Ganzjahresreifen können ebenfalls im Winter genutzt werden, stellen laut Aussage des ADAC jedoch nur einen schlechten Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen dar. Deshalb empfiehlt der Automobilklub allen Autofahrern ausschließlich echte Winterreifen zu verwenden.

Gefahr für den Kaskoschutz

Autofahrern, die auf glatten Straßen mit Sommerreifen unterwegs sind, kann dies als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die winterlichen Verhältnisse bereits seit längerer Zeit bestehen und nicht unerwartet über den Autofahrer hereingebrochen sind. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistungen einer Erstattung nach eigenem Ermessen kürzen. Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn der Unfall eventuell auch nicht mit Winterreifen zu verhindern gewesen wäre. Der Schaden eines möglichen Unfallgegners wird in jedem Falle durch die eigene Haftpflichtversicherung komplett übernommen. Allerdings kann die Versicherung im Falle einer groben Fahrlässigkeit den Versicherungsnehmer bis zu einem Betrag von 5.000 Euro in Regress nehmen. Ausnahme bilden Policen, bei denen der Versicherer ausdrücklich auf die “Einrede bei grober Fahrlässigkeit” verzichtet. In diesem Fall wird ein Schaden durch die Kaskoversicherung voll übernommen. Allerdings sollte ein solcher Zusatz keinen Autofahrer dazu verleiten, generell auf Winterreifen zu verzichten.

Kaskoversicherungen genau vergleichen

Für Autofahrer lohnt es sich also, den bestehenden Versicherungsschutz vor Einbruch des Winters zu überprüfen. Mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner lässt sich zudem schnell und einfach ermitteln, ob sich ein Wechsel der Autoversicherung auch finanziell lohnen würde. Wer seine bestehende Autoversicherung bis zum 30. November kündigt, kann dann bereits ab dem nächsten Versicherungsjahr von einer günstigeren Prämie profitieren. Dazu haben Autofahrer auch die Möglichkeit nach einer Prämienerhöhung sowie einer erfolgten Schadensregulierung die KFZ Versicherung vorzeitig zu kündigen. Bei einem Wechsel des Fahrzeugs kann die Autoversicherung ebenfalls direkt gewechselt werden. Eine separate Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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