Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Entschädigungshöhe, die eine Versicherung bei Verlust oder Zerstörung eines Fahrzeuges erstattet. Gemeint ist damit der Preis eines gebrauchten Fahrzeuges desselben Typs mit einer identischen Ausstattung wie das zu ersetzende Auto. Das Problem ist, dass gerade Neuwagen sehr schnell an Wert verlieren. Versicherungen sind jedoch gesetzlich nur dazu verpflichtet, bei einem Diebstahl oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Um hier einem finanziellen Verlust zu entgehen, empfiehlt es sich für Besitzer von Neuwagen, im Versicherungsvertrag eine Neupreisentschädigung zu vereinbaren. Durch eine solche Option erhält der Versicherungsnehmer den Neupreis des Fahrzeugs erstattet, unabhängig vom jeweiligen Zeitwert des Fahrzeugs. Kommt es bei einem Unfall nicht zum Totalschaden und werden nur beschädigte Teile ausgetauscht übernimmt die Versicherung auch in diesem Fall nur den Wiederbeschaffungswert der gebrauchten, beschädigten Teile. Um zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer den Mehrwert der neuen Teile selbst zahlen muss, bieten einige Versicherungen die Tarifoption “Neu für alt” an.