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Kraftfahrzeugsteuer

10 August 2011 No Comment

Die Steuerpflicht für Fahrzeuge besteht in Deutschland bereits seit dem Jahre 1899. Jeder Fahrzeughalter muss für ein auf seinen Namen zugelassenes Fahrzeug eine Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Ein bloßer Besitz des Fahrzeuges verpflichtet nicht zu Zahlung einer Steuer. Diese entsteht mit der Zulassung und endet wieder mit der Abmeldung des Fahrzeuges.

Zum 01.07.2009 wurde die Kraftfahrzeugsteuer reformiert. Seit diesem Datum gehen die Einnahmen aus der KFZ-Steuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bundeshaushalt zu. Geändert hat sich zudem auch die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Neben der Größe des Hubraums und der jeweiligen Euro-Norm spielt nun auch die Höhe des CO2 Ausstoßes eine Rolle bei der Berechnung. Aufgrund des Klimawandels wird die Anschaffung eines umweltfreundlichen Fahrzeuges durch eine geringere KFZ-Steuer gefördert. Gleichzeitig werden Fahrzeuge mit einem höheren CO2 Ausstoß stärker besteuert. Spezielle Ausnahmeregelungen gelten für Drehkolben-/Wankelmotoren, Elektromotoren, Hybridfahrzeuge sowie für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen.

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