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Gesetzliche Mindestdeckung

9 August 2011 No Comment

Die gesetzliche Mindestdeckung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Summe, bis zu der eine Versicherung bei einem Schaden die Kosten übernehmen muss. Eine gesetzliche Mindestdeckung wird für Versicherungen vorgeschrieben, die obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem die KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die Haftpflicht für Steuerberater, Anwälte und freie Finanzdienstleister.

Um ein Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle anzumelden, muss der Nachweis erbracht werden, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorliegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die finanziellen Folgen nach einem Unfall auf jeden Fall gedeckt sind. Für die gesetzliche Haftpflichtversicherung lautet die gesetzliche Mindestdeckung wie folgt: Für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro und für Vermögensschäden 50000 Euro. Auf Wunsch kann der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrages höhere Deckungssummen wählen. Aufgrund der geringen Beitragsunterschiede sollten Versicherungsnehmer den Tarif mit der höchsten Deckungssumme von 100 Millionen Euro wählen.

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