Home » Lexikon

Fahrzeugbrief

9 August 2011 No Comment

Der Fahrzeugbrief ist ein amtliches Dokument über die allgemeine Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr, dass in Deutschland bis zum 31.10.2005 ausgegeben wurde. Zum 01.10.2005 wurde der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Diese wurde aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union in allen Mitgliedsländern eingeführt. Somit kommt der Fahrzeugbrief nur noch bei Gebrauchtwagen vor, die vor diesem Datum zugelassen wurden und noch über keine Zulassungsbescheinigung verfügen.

Eingetragen werden im Kraftfahrzeugbrief Informationen über den Eigentümer sowie über das Fahrzeug. Unter anderem ist die Fahrzeugidentifikationsnummer eingetragen, anhand derer sich das Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt. Die Typschlüsselnummer gibt zudem Auskunft über den genauen Fahrzeugtyp. Des Weiteren ist auch der Schadstoffschlüssel angegeben, anhand derer die Hohe der KFZ-Steuer ermittelt wird. Zudem wird der Eigentümer mit Name und Anschrift eingetragen. Aus dem Fahrzeugbrief sind die letzten sechs Eigentümer ersichtlich. Der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeugs ist nicht möglich, wenn der Kraftfahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Wird der Kraftfahrzeugbrief im Auto aufbewahrt, zählt dies als grobe Fahrlässigkeit. Eine Diebstahlsversicherung lehnt die Übernahme des Schadens deshalb in den meisten Fällen ab.

Stimmen Sie ab! Bisher noch keine Bewertung
Loading ... Loading ...

Comments are closed.