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10 Prozent der Autofahrer wechseln Versicherer

19 Februar 2013 No Comment

Zur letzten Wechselsaison haben einer aktuellen Studie zufolge Millionen von Autofahrern ihre KFZ Versicherung gewechselt. Dies ergab eine Umfrage der Zeitschrift Auto Motor und Sport. Rund 10 Prozent der Befragten hatte angegeben ihre Versicherung zum 30. November gewechselt zu haben. Bei rund 43 Millionen zugelassener Fahrzeuge bedeutet dies ein Volumen von etwa 4,3 Millionen gekündigter und neu geschlossener Verträge.

Niedrigere Beiträge als Wechselmotiv

Als häufigsten Grund für einen Autoversicherung Wechsel nannten die befragten Autofahrer geringere Prämien beim neuen Anbieter. Rund 68 Prozent der Teilnehmer gaben Einsparungen als Grund für ihren Wechsel an. Durch einen Wechsel der KFZ Versicherung lassen sich bis zu 1.000 Euro pro Jahr einsparen. Bei 18 Prozent der befragten Personen war ein verbesserter Risikoschutz Anlass für den Wechsel ihrer Versicherung. Weitere elf Prozent waren mit dem Kundenservice ihres bisherigen Anbieters unzufrieden.

Autoversicherung nach dem Wechseltermin kündigen

Die KFZ Versicherung lässt sich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit kündigen. Bei den meisten Assekuranzen ist dies der 31. Dezember. Somit muss die Kündigung bis spätestens zum 30. November bei der Versicherung vorliegen. Wer den Wechseltermin verpasst hat, kann unter gewissen Voraussetzungen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses besteht bei einer Prämienerhöhung sowie im Anschluss an eine Schadensmeldung.

Versicherung bei Prämienerhöhung kündigen

Kommt es zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie, können Kunden den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Kenntnisnahme. Das Sonderkündigungsrecht besteht auch falls sich die Prämie aufgrund einer Umstufung der Typ- bzw. Regionalklasse. Dazu können Versicherte bei einer Änderung der Vertragsbedingungen ihre Autoversicherung ebenfalls vorzeitig beenden.

Nach einem Schadensfall kündigen

Kommt es zu einem Schadensfall, so besitzt sowohl die Versicherung wie auch der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist unerheblich, ob der Schaden durch die Versicherung übernommen oder eine Regulierung ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Autofahrer sollten jedoch bedenken, dass der Beitrag noch fürs ganze Jahr gezahlt werden muss. Deshalb ist die Kündigung nach einem Schadensfall nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.

Versicherungswechsel nach einem Fahrzeugwechsel

Am einfachsten lässt sich die KFZ Versicherung bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs wechseln. Wird der alte Wagen abgemeldet, erlischt auch automatisch der zugehörige Versicherungsvertrag. Eine Kündigung ist dabei nicht erforderlich. Die KFZ Versicherung wird direkt über die Abmeldung des Fahrzeugs informiert. Für das neue Fahrzeug kann dann ein anderer Anbieter gewählt werden. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung gilt dies nicht bei einem Verkauf des Fahrzeugs. In diesem Fall geht der Versicherungsvertrag auf den neuen Besitzer über. Dieser besitzt jedoch ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht.

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