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Autofahrer sollten Rückruf des Herstellers folgen

17 April 2014 No Comment

Immer häufiger rufen die Hersteller ihre Fahrzeuge in die Werkstatt zurück. Alleine in Deutschland mussten 2013 mehr als 750.000 Autos einen außerplanmäßigen Besuch in der Werkstatt einlegen. Rückrufaktionen sind für den Autofahrer zwar nervig aber dafür wenigstens kostenfrei. Teuer wird das Ganze nur dann, wenn der Rückrufaktion des Herstellers nicht Folge geleistet wird.

Starker Anstieg bei den Rückrufen

Autofahrern die eine Nachricht aus Flensburg erhalten schwant zumeist böses. Sehr oft enthält diese den Hinweis, dass sich das Punktekonto in der Verkehrssünderkartei aufgrund eines Vergehens erhöht hat. In einigen Fällen fordert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Fahrer jedoch auch dazu auf, so schnell als möglich eine Werkstatt aufzusuchen. Der Grund liegt zumeist in einem technischen Mangel, welcher zu einem Unfall führen könnte. Die Behörde ist immer dann involviert, wenn Menschen aufgrund herstellerbedingter Mängel in Gefahr sind.

Das Produktsicherheitsgesetz schreibt den Herstellern seit 1997 vor, dass bei gravierenden Mängeln ein Rückruf erfolgen muss. Dadurch sollen Verbraucher vor möglichen Gefahren geschützt werden. Weigert sich der Fahrzeugsteller, kann der Rückruf auch durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet werden. Dabei wird zwischen “überwachten Rückrufen” bei besonders schwerwiegenden Mängeln und “herkömmlichen Rückrufen” im Falle von erheblichen Mängeln unterschieden.

Nach Auskunft des KBA gab es 2013 aufgrund von Mängeln bei Fahrzeugen und Fahrzeugteilen insgesamt 180 Rückrufaktionen. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von rund 11 Prozent. Mehr als 770 Halter wurden dabei direkt angeschrieben. Ist Gefahr im Verzug muss der Halter sofort benachrichtigt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn es plötzlich und unvorhersehbar zu einem Sicherheitsproblem wie einem Ausfall von Lenkung oder Bremsen kommen kann.

Auch ältere Baujahre sind betroffen

Rückrufaktionen betreffen im Übrigen nicht nur Neuwagen. Auch ältere Fahrzeuge werden bei festgestellten Mängeln in die Werkstatt gerufen. Da die durchgeführten Reparaturen in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt werden, sollten Autofahrer sich immer eine schriftliche Bestätigung durch die Werkstatt ausstellen lassen.

Handelt es sich lediglich um einen kleineren Mangel ist ein Rückruf in der Regel nicht erforderlich. Viele Hersteller machen dies jedoch trotzdem, um möglichen Schadensersatzansprüchen von vorneherein zu entgehen.

Kfz-Versicherung ist nicht unmittelbar gefährdet

Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung einer Rückrufaktion zu folgen, dies ist jedoch dringend angeraten. Autofahrer haben gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer eine gewisse Sorgfaltspflicht, derer sie nachkommen müssen. Unter Umständen kann der Halter dafür haftbar gemacht werden, wenn der betreffende Mangel für einen Unfall ursächlich war und durch einen Besuch in der Werkstatt hätte verhindert werden können. Zudem verliert er in einem solchen Fall die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Fahrzeughalter nachweislich keine Kenntnis über den Rückruf erlangt hat. Dies ist allerdings schwierig zu beweisen, da die meisten Fahrzeughersteller ihren Rückruf auch über die Medien verbreiten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt ebenfalls einer Rückrufaktion des Herstellers zu folgen. Zwar sehen die Musterbedingungen des GDV keine Leistungskürzungen bei einem Nichtbeachten von Rückrufen vor, jedoch sollte es im Interesses jedes Autofahrers sein, dass sein Fahrzeug stets frei von Mängeln und Sicherheitsrisiken ist.

Versicherungsbedingungen geben Auskunft

Ob Rückrufaktionen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben kann den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Die meisten Assekuranzen verwenden die Musterbedingungen des GDV, sodass es hier zu keinen Problemen kommt. Um die beste Versicherung zu finden empfiehlt sich in jedem Fall ein umfassender Tarifvergleich. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Tarifrechner lassen sich die Leistungen und Prämien der aktuellen Tarife auf einen Blick miteinander vergleichen. Auf diese Weise können mitunter mehrere Hundert Euro pro Jahr eingespart werden.

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